Betrug
Auch Subventions- und Kreditbetrug.
Hagemann de GrzymalaStrafverteidigung
Privatpersonen
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Betrug, Untreue, nicht abgeführte Sozialabgaben: Ein Vorwurf aus dem Wirtschaftsleben trifft selten nur eine Person. Er betrifft auch das Unternehmen, die Bank und die Geschäftspartner. Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., verteidigt Geschäftsführer, Selbstständige und Privatpersonen und vertritt Unternehmen, denen eine Geldbuße oder Einziehung droht.
Für Geschäftsführer, Selbstständige und das Unternehmen selbst.
Als Anwältin für Wirtschaftsstrafrecht in Aachen verteidigt Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., Menschen, denen ein Vermögensdelikt vorgeworfen wird. Solche Verfahren dauern oft lange und hängen an Zahlen, Verträgen und E-Mails. Wer früh eine Verteidigung hat, kann ihren Verlauf noch beeinflussen.
Im Kern geht es um Taten gegen fremdes Vermögen und um Straftaten im Geschäftsleben. Typische Vorwürfe sind:
Auch Subventions- und Kreditbetrug.
Etwa wenn ein Geschäftsführer Geld der Gesellschaft für fremde Zwecke verwendet haben soll.
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, oft nach einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.
Geldwäsche. Seit 2021 kann jede Straftat Vortat sein, und schon leichtfertiges Handeln ist strafbar.
Wenn ein Unternehmen in die Krise gerät.
Gut zu wissen
Nicht jeder Vorwurf beschreibt auch eine Straftat. Zwischen einer riskanten Geschäftsentscheidung und Untreue, zwischen einem geplatzten Vertrag und Betrug liegt oft die Frage, die das Verfahren entscheidet: Was wusste und wollte der Beschuldigte?
Im Wirtschaftsstrafrecht wiegen die Nebenfolgen oft schwerer als die Strafe selbst. Deshalb prüfen wir sie von Anfang an mit:
Der Staat schöpft ab, was durch die Tat erlangt sein soll, auch beim Unternehmen. Schon im Ermittlungsverfahren kann er Konten und Grundstücke mit einem Vermögensarrest sichern.
Begeht eine Leitungsperson vorsätzlich eine Straftat, die das Unternehmen betrifft, droht ihm eine Geldbuße bis zu zehn Millionen Euro.
Wer wegen einer vorsätzlichen Insolvenzstraftat verurteilt wird, darf fünf Jahre lang nicht Geschäftsführer einer GmbH sein. Bei Betrug, Untreue oder Taten nach § 266a StGB gilt das ab einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
Verurteilungen etwa nach § 266a StGB oder wegen Steuerhinterziehung werden dort eingetragen. Öffentliche Auftraggeber fragen das Register vor Vergaben ab.
Neben dem Strafverfahren drohen zivilrechtliche Ansprüche, etwa auf nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge.
Für viele Betroffene beginnt ein Wirtschaftsstrafverfahren mit einer Durchsuchung, oft früh am Morgen und an mehreren Orten zugleich. Was an diesem Tag geschieht, prägt das ganze Verfahren.
Rufen Sie an, sobald die Beamten am Empfang stehen. Bitten Sie die Einsatzleitung, mit dem Beginn zu warten, bis die Verteidigung erreicht ist. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, oft wird es aber gewährt.
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Er legt fest, wonach gesucht werden darf. Es macht einen Unterschied, ob das Unternehmen selbst verdächtigt wird oder als Dritter betroffen ist (§§ 102, 103 StPO).
Geschäftsleitung und Mitarbeitende äußern sich nicht zur Sache. Unterlagen und Daten werden ab jetzt weder gelöscht noch vernichtet. Das kann neue Vorwürfe nach sich ziehen und einen Haftgrund liefern.
Geben Sie nichts ohne Rücksprache freiwillig heraus. Widersprechen Sie der Sicherstellung und lassen Sie das protokollieren. Bitten Sie darum, Kopien von Unterlagen anzufertigen, die der Betrieb weiter braucht.
Zum Schluss erhalten Sie auf Verlangen ein Verzeichnis aller mitgenommenen Gegenstände (§ 107 StPO). Danach beantragen wir Akteneinsicht und prüfen Rechtsmittel gegen Durchsuchung und Beschlagnahme.
Die Durchsuchung läuft gerade?
Rufen Sie 0163 8461632 an. Die wichtigsten Regeln für die ersten Minuten finden Sie unter Im Notfall, den Ablauf aus Sicht der Geschäftsleitung unter Unternehmen.
An einem Wirtschaftsstrafverfahren sind oft mehrere beteiligt, deren Interessen auseinandergehen: die Geschäftsführerin, der Buchhalter, das Unternehmen selbst. Das Gesetz zieht hier klare Grenzen. Eine Verteidigerin darf nicht mehrere Beschuldigte derselben Tat zugleich verteidigen (§ 146 StPO). Deshalb klären wir zu Beginn, welche Rolle die Kanzlei übernimmt:
Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., verteidigt einen Beschuldigten und vertritt allein dessen Interessen.
Droht dem Unternehmen eine Geldbuße oder eine Einziehung, wird es am Strafverfahren beteiligt und braucht eine eigene Vertretung.
Mitarbeitende, die als Zeugen aussagen sollen, können einen anwaltlichen Beistand mitbringen. Er vertritt allein den Zeugen.
Gut zu wissen
Wer das Unternehmen vertritt, verteidigt nicht zugleich einen Mitarbeiter. Die einzelnen Verteidigungen können sich aber abstimmen, wenn es dem jeweiligen Mandanten nützt.

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0163 8461632Sie erreichen die Anwältin persönlich. Was Sie sagen, fällt ab dem ersten Anruf unter die Schweigepflicht.
Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., Fachanwältin für Strafrecht, Kanzleisitz Aachen
Viele Wirtschaftsstrafverfahren entscheiden sich im Ermittlungsverfahren, bevor es zu einer Anklage kommt. In dieser Phase arbeitet die Verteidigung vor allem mit der Akte:
Zum Werdegang von Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., gehören die Arbeit in einer Kölner Kanzlei mit Schwerpunkt Straf- und Steuerrecht und die Partnerschaft bei DMFH Fachanwälte für Strafrecht. Im Referendariat war sie unter anderem in einer Wirtschaftsgroßkanzlei tätig.

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Manches Verfahren lässt sich vermeiden, wenn Risiken früh erkannt werden. Dafür gibt es Criminal Compliance. Besteht im eigenen Haus schon ein Verdacht, kann eine interne Untersuchung den Sachverhalt klären, bevor die Behörden es tun. Reicht der Fall ins Ausland, etwa zu Konten oder Geschäftspartnern in Belgien oder den Niederlanden, kommt das internationale Strafrecht hinzu.
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Äußern Sie sich nicht, bevor Ihre Verteidigung die Akte kennt. Als Beschuldigter müssen Sie zu einer Vernehmung bei der Polizei nicht erscheinen. Wir melden uns bei der Behörde und beantragen Akteneinsicht. Anfrage schreiben

Größere Wirtschaftsstrafverfahren verhandelt am Landgericht eine Wirtschaftsstrafkammer.
Aachen
Im Raum Aachen sind die Staatsanwaltschaft Aachen und das Landgericht Aachen zuständig, bei Bezügen zu Belgien oder den Niederlanden auch über die Grenze hinweg.
Anwalt für Strafrecht in AachenVerteidigung für Menschen und Unternehmen, vom Strafbefehl bis zum Auslieferungsverfahren.
Antworten auf Fragen, die Geschäftsführer, Selbstständige und Unternehmen zu Beginn eines Verfahrens oft stellen.
Eine Entscheidung, die sich später als falsch erweist, ist nicht automatisch strafbar. Geschäftsleiter haben bei unternehmerischen Entscheidungen einen Spielraum. Untreue setzt voraus, dass jemand eine Pflicht zur Betreuung fremden Vermögens verletzt und dadurch vorsätzlich einen Nachteil verursacht (§ 266 StGB). Ob eine Pflicht verletzt wurde, hängt davon ab, was Gesetz, Gesellschaftsvertrag und interne Regeln erlaubt haben.
Wer als Arbeitgeber die Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung nicht abführt, macht sich nach § 266a StGB strafbar, auch wenn gar kein Lohn gezahlt wurde. Häufig geht es um die Frage, ob freie Mitarbeiter in Wahrheit Arbeitnehmer waren. Neben der Strafe haftet der Geschäftsführer oft persönlich für die Beiträge.
Eine Strafe im eigentlichen Sinn gibt es in Deutschland nur für Menschen. Gegen das Unternehmen kann aber eine Geldbuße festgesetzt werden, wenn eine Leitungsperson eine Straftat begangen hat, durch die Pflichten des Unternehmens verletzt wurden oder durch die es bereichert werden sollte. Bei einer Vorsatztat beträgt sie bis zu zehn Millionen Euro (§ 30 OWiG). Hinzu kommt die Einziehung des Erlangten.
Als Beschuldigter müssen Sie die Durchsuchung dulden, aber nicht aktiv mitwirken. Ist das Unternehmen nur als Dritter betroffen, kann eine Pflicht bestehen, bestimmte Gegenstände herauszugeben (§ 95 StPO). In beiden Fällen gilt: Geben Sie nichts ohne Rücksprache heraus, widersprechen Sie der Sicherstellung und lassen Sie das protokollieren. Manchmal ist es sinnvoll, gesuchte Unterlagen selbst vorzulegen, damit nicht der ganze Betrieb durchsucht wird. Das entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen.
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Verfahren mit vielen Unterlagen, Zeugen oder Gutachten dauern oft Monate, manchmal Jahre. Die Zeit im Ermittlungsverfahren lässt sich nutzen, um den Sachverhalt aufzuarbeiten und mit der Staatsanwaltschaft zu sprechen. Eine überlange Verfahrensdauer kann bei der Strafe zu berücksichtigen sein.
Ein erstes Gespräch klärt, wo Sie stehen und was als Nächstes zu tun ist.
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