Karolin Hagemann de Grzymala prüft mit einem Geschäftsführer Finanzunterlagen in einem Besprechungsraum über der Stadt

Wirtschafts- und Vermögens­strafrecht

Anwältin für Wirtschaftsstrafrecht in Aachen

Betrug, Untreue, nicht abgeführte Sozialabgaben: Ein Vorwurf aus dem Wirtschaftsleben trifft selten nur eine Person. Er betrifft auch das Unternehmen, die Bank und die Geschäftspartner. Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., verteidigt Geschäftsführer, Selbstständige und Privatpersonen und vertritt Unternehmen, denen eine Geldbuße oder Einziehung droht.

Ein Verdacht trifft selten nur eine Person.Wir behalten das Ganze im Blick.

Für Geschäftsführer, Selbstständige und das Unternehmen selbst.

Als Anwältin für Wirtschaftsstrafrecht in Aachen verteidigt Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., Menschen, denen ein Vermögensdelikt vorgeworfen wird. Solche Verfahren dauern oft lange und hängen an Zahlen, Verträgen und E-Mails. Wer früh eine Verteidigung hat, kann ihren Verlauf noch beeinflussen.

Welche Vorwürfe zum Wirtschaftsstrafrecht gehören

Im Kern geht es um Taten gegen fremdes Vermögen und um Straftaten im Geschäftsleben. Typische Vorwürfe sind:

§ 263 StGB

Betrug

Auch Subventions- und Kreditbetrug.

§ 266 StGB

Untreue

Etwa wenn ein Geschäftsführer Geld der Gesellschaft für fremde Zwecke verwendet haben soll.

§ 266a StGB

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, oft nach einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.

§ 261 StGB

Geldwäsche. Seit 2021 kann jede Straftat Vortat sein, und schon leichtfertiges Handeln ist strafbar.

§ 15a InsO

Insolvenzverschleppung und Bankrott

Wenn ein Unternehmen in die Krise gerät.

§ 299 StGB

Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

§ 370 AO

Steuerhinterziehung, die häufig neben einem anderen Vorwurf steht

Gut zu wissen

Nicht jeder Vorwurf beschreibt auch eine Straftat. Zwischen einer riskanten Geschäftsentscheidung und Untreue, zwischen einem geplatzten Vertrag und Betrug liegt oft die Frage, die das Verfahren entscheidet: Was wusste und wollte der Beschuldigte?

Was neben der Strafe auf dem Spiel steht

Im Wirtschaftsstrafrecht wiegen die Nebenfolgen oft schwerer als die Strafe selbst. Deshalb prüfen wir sie von Anfang an mit:

§§ 73 ff. StGB

Einziehung

Der Staat schöpft ab, was durch die Tat erlangt sein soll, auch beim Unternehmen. Schon im Ermittlungsverfahren kann er Konten und Grundstücke mit einem Vermögensarrest sichern.

§ 30 OWiG

Unternehmensgeldbuße

Begeht eine Leitungsperson vorsätzlich eine Straftat, die das Unternehmen betrifft, droht ihm eine Geldbuße bis zu zehn Millionen Euro.

§ 6 Abs. 2 GmbHG

Ausschluss vom Geschäftsführeramt

Wer wegen einer vorsätzlichen Insolvenzstraftat verurteilt wird, darf fünf Jahre lang nicht Geschäftsführer einer GmbH sein. Bei Betrug, Untreue oder Taten nach § 266a StGB gilt das ab einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

§ 2 WRegG

Wettbewerbsregister

Verurteilungen etwa nach § 266a StGB oder wegen Steuerhinterziehung werden dort eingetragen. Öffentliche Auftraggeber fragen das Register vor Vergaben ab.

Persönliche Haftung

Neben dem Strafverfahren drohen zivilrechtliche Ansprüche, etwa auf nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge.

Der erste Tag einer Durchsuchung im Unternehmen

Für viele Betroffene beginnt ein Wirtschaftsstrafverfahren mit einer Durchsuchung, oft früh am Morgen und an mehreren Orten zugleich. Was an diesem Tag geschieht, prägt das ganze Verfahren.

  1. 01

    Verteidigung anrufen

    Rufen Sie an, sobald die Beamten am Empfang stehen. Bitten Sie die Einsatzleitung, mit dem Beginn zu warten, bis die Verteidigung erreicht ist. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, oft wird es aber gewährt.

  2. 02

    Beschluss prüfen

    Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Er legt fest, wonach gesucht werden darf. Es macht einen Unterschied, ob das Unternehmen selbst verdächtigt wird oder als Dritter betroffen ist (§§ 102, 103 StPO).

  3. 03

    Schweigen, nichts löschen

    Geschäftsleitung und Mitarbeitende äußern sich nicht zur Sache. Unterlagen und Daten werden ab jetzt weder gelöscht noch vernichtet. Das kann neue Vorwürfe nach sich ziehen und einen Haftgrund liefern.

  4. 04

    Herausgabe steuern

    Geben Sie nichts ohne Rücksprache freiwillig heraus. Widersprechen Sie der Sicherstellung und lassen Sie das protokollieren. Bitten Sie darum, Kopien von Unterlagen anzufertigen, die der Betrieb weiter braucht.

  5. 05

    Verzeichnis verlangen

    Zum Schluss erhalten Sie auf Verlangen ein Verzeichnis aller mitgenommenen Gegenstände (§ 107 StPO). Danach beantragen wir Akteneinsicht und prüfen Rechtsmittel gegen Durchsuchung und Beschlagnahme.

Die Durchsuchung läuft gerade?

Rufen Sie 0163 8461632 an. Die wichtigsten Regeln für die ersten Minuten finden Sie unter Im Notfall, den Ablauf aus Sicht der Geschäftsleitung unter Unternehmen.

Personen verteidigen, das Unternehmen vertreten

An einem Wirtschaftsstrafverfahren sind oft mehrere beteiligt, deren Interessen auseinandergehen: die Geschäftsführerin, der Buchhalter, das Unternehmen selbst. Das Gesetz zieht hier klare Grenzen. Eine Verteidigerin darf nicht mehrere Beschuldigte derselben Tat zugleich verteidigen (§ 146 StPO). Deshalb klären wir zu Beginn, welche Rolle die Kanzlei übernimmt:

Verteidigung einer beschuldigten Person

Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., verteidigt einen Beschuldigten und vertritt allein dessen Interessen.

§§ 424, 444 StPO

Vertretung des Unternehmens

Droht dem Unternehmen eine Geldbuße oder eine Einziehung, wird es am Strafverfahren beteiligt und braucht eine eigene Vertretung.

§ 68b StPO

Beistand für Zeugen

Mitarbeitende, die als Zeugen aussagen sollen, können einen anwaltlichen Beistand mitbringen. Er vertritt allein den Zeugen.

Gut zu wissen

Wer das Unternehmen vertritt, verteidigt nicht zugleich einen Mitarbeiter. Die einzelnen Verteidigungen können sich aber abstimmen, wenn es dem jeweiligen Mandanten nützt.

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Sie erreichen die Anwältin persönlich. Was Sie sagen, fällt ab dem ersten Anruf unter die Schweigepflicht.

Wie die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht arbeitet

Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., Fachanwältin für Strafrecht, Kanzleisitz Aachen

Viele Wirtschaftsstrafverfahren entscheiden sich im Ermittlungsverfahren, bevor es zu einer Anklage kommt. In dieser Phase arbeitet die Verteidigung vor allem mit der Akte:

  • Akteneinsicht beantragen, bevor Sie sich äußern § 147 StPO
  • Buchhaltung, Verträge und Korrespondenz selbst auswerten, bei Bedarf gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung
  • eine schriftliche Stellungnahme vorlegen, wenn sie Ihnen nützt
  • mit der Staatsanwaltschaft über den Stand des Verfahrens sprechen § 160b StPO
  • auf eine Einstellung hinarbeiten, mangels Tatverdachts oder gegen eine Auflage §§ 170 Abs. 2, 153a StPO
  • Vermögensarrest und Einziehung angreifen, wenn sie zu weit gehen

Zum Werdegang von Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., gehören die Arbeit in einer Kölner Kanzlei mit Schwerpunkt Straf- und Steuerrecht und die Partnerschaft bei DMFH Fachanwälte für Strafrecht. Im Referendariat war sie unter anderem in einer Wirtschaftsgroßkanzlei tätig.

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Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M.Fachanwältin für Strafrecht

Vorbeugen, aufklären, über Grenzen hinweg

Manches Verfahren lässt sich vermeiden, wenn Risiken früh erkannt werden. Dafür gibt es Criminal Compliance. Besteht im eigenen Haus schon ein Verdacht, kann eine interne Untersuchung den Sachverhalt klären, bevor die Behörden es tun. Reicht der Fall ins Ausland, etwa zu Konten oder Geschäftspartnern in Belgien oder den Niederlanden, kommt das internationale Strafrecht hinzu.

Vorladung oder Anhörungsbogen erhalten?

Äußern Sie sich nicht, bevor Ihre Verteidigung die Akte kennt. Als Beschuldigter müssen Sie zu einer Vernehmung bei der Polizei nicht erscheinen. Wir melden uns bei der Behörde und beantragen Akteneinsicht. Anfrage schreiben

Karolin Hagemann de Grzymala berät eine Geschäftsleitung

Wirtschaftsstrafrecht in Aachen

Größere Wirtschaftsstrafverfahren verhandelt am Landgericht eine Wirtschaftsstrafkammer.

Aachen

Im Raum Aachen sind die Staatsanwaltschaft Aachen und das Landgericht Aachen zuständig, bei Bezügen zu Belgien oder den Niederlanden auch über die Grenze hinweg.

  • Landgericht Aachen
  • Staatsanwaltschaft Aachen
  • Euregio Maas-Rhein
Anwalt für Strafrecht in Aachen

Häufige Fragen

Antworten auf Fragen, die Geschäftsführer, Selbstständige und Unternehmen zu Beginn eines Verfahrens oft stellen.

UntreueWann wird eine Geschäftsentscheidung zur Untreue?

Eine Entscheidung, die sich später als falsch erweist, ist nicht automatisch strafbar. Geschäftsleiter haben bei unternehmerischen Entscheidungen einen Spielraum. Untreue setzt voraus, dass jemand eine Pflicht zur Betreuung fremden Vermögens verletzt und dadurch vorsätzlich einen Nachteil verursacht (§ 266 StGB). Ob eine Pflicht verletzt wurde, hängt davon ab, was Gesetz, Gesellschaftsvertrag und interne Regeln erlaubt haben.

SozialabgabenWas droht bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen?

Wer als Arbeitgeber die Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung nicht abführt, macht sich nach § 266a StGB strafbar, auch wenn gar kein Lohn gezahlt wurde. Häufig geht es um die Frage, ob freie Mitarbeiter in Wahrheit Arbeitnehmer waren. Neben der Strafe haftet der Geschäftsführer oft persönlich für die Beiträge.

UnternehmenKann auch mein Unternehmen bestraft werden?

Eine Strafe im eigentlichen Sinn gibt es in Deutschland nur für Menschen. Gegen das Unternehmen kann aber eine Geldbuße festgesetzt werden, wenn eine Leitungsperson eine Straftat begangen hat, durch die Pflichten des Unternehmens verletzt wurden oder durch die es bereichert werden sollte. Bei einer Vorsatztat beträgt sie bis zu zehn Millionen Euro (§ 30 OWiG). Hinzu kommt die Einziehung des Erlangten.

DurchsuchungMuss ich bei einer Durchsuchung Unterlagen herausgeben?

Als Beschuldigter müssen Sie die Durchsuchung dulden, aber nicht aktiv mitwirken. Ist das Unternehmen nur als Dritter betroffen, kann eine Pflicht bestehen, bestimmte Gegenstände herauszugeben (§ 95 StPO). In beiden Fällen gilt: Geben Sie nichts ohne Rücksprache heraus, widersprechen Sie der Sicherstellung und lassen Sie das protokollieren. Manchmal ist es sinnvoll, gesuchte Unterlagen selbst vorzulegen, damit nicht der ganze Betrieb durchsucht wird. Das entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen.

DauerWie lange dauert ein Wirtschaftsstrafverfahren?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Verfahren mit vielen Unterlagen, Zeugen oder Gutachten dauern oft Monate, manchmal Jahre. Die Zeit im Ermittlungsverfahren lässt sich nutzen, um den Sachverhalt aufzuarbeiten und mit der Staatsanwaltschaft zu sprechen. Eine überlange Verfahrensdauer kann bei der Strafe zu berücksichtigen sein.

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie mit anderen sprechen.

Ein erstes Gespräch klärt, wo Sie stehen und was als Nächstes zu tun ist.

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