Früh im Verfahren
Viele Verfahren entscheiden sich, bevor es zur Anklage kommt. Je früher die Verteidigung beginnt, desto mehr lässt sich im Ermittlungsverfahren noch gestalten.
Hagemann de GrzymalaStrafverteidigung
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Die Kanzlei Hagemann de Grzymala in Aachen verteidigt Privatpersonen, Führungskräfte und Unternehmen. Sie arbeitet früh im Verfahren, genau in der Akte und ganz auf der Seite ihrer Mandanten.
„Anwältin zu sein ist mein Beruf. Fachanwältin für Strafrecht zu sein, ist meine Passion.“
Wer sich an die Kanzlei wendet, steht meist unter Druck: Eine Vorladung liegt im Briefkasten, die Polizei hat durchsucht oder ein Angehöriger sitzt in Haft. Dann zählt eine Verteidigung, die schnell handelt, klar erklärt und ohne Einschränkung auf Ihrer Seite steht.
Strafverteidigung heißt, eine Seite zu haben. Die Kanzlei steht in jedem Mandat auf der Seite ihrer Mandanten, gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Aufgeben ist dabei keine Option.
Klar parteiisch zu sein heißt nicht, jeden Streit zu suchen. Manchmal ist die Einstellung des Verfahrens das bessere Ziel als eine lange Hauptverhandlung, manchmal ist es umgekehrt. Welcher Weg der richtige ist, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Verteidigerin, sobald die Fakten auf dem Tisch liegen.
Mandanten sind dabei Partner. Eine Verteidigung gelingt am besten, wenn beide Seiten offen miteinander sprechen und früh teilen, was sie wissen.

Viele Verfahren entscheiden sich, bevor es zur Anklage kommt. Je früher die Verteidigung beginnt, desto mehr lässt sich im Ermittlungsverfahren noch gestalten.
Bevor Sie sich zum Vorwurf äußern, liest die Verteidigung die Ermittlungsakte. Nur sie erhält die Akte vollständig (§ 147 StPO). Erst danach entscheiden Sie, ob und wie Sie sich äußern.
Was Sie anvertrauen, bleibt in der Kanzlei. Die anwaltliche Schweigepflicht gilt ab dem ersten Gespräch (§ 43a Abs. 2 BRAO). Ohne Ihre Zustimmung erfährt niemand etwas von uns, auch nicht Ihr Arbeitgeber oder Ihre Familie.
Sie erfahren, wo Ihr Verfahren steht, welche Möglichkeiten es gibt und welche Risiken jede davon hat. In klaren Worten, damit Sie die Entscheidungen treffen können, die Ihnen zustehen.
Leben Sie im Ausland oder können Sie nicht nach Deutschland einreisen, berät die Kanzlei Sie vertraulich per Videokonferenz. Das ist vor allem in Auslieferungsverfahren wichtig.
Für jedes Mandat erarbeitet das Team ein eigenes Konzept. Ihre Ansprechpartnerin bleibt Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., persönlich.

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0163 8461632Sie erreichen die Anwältin persönlich. Was Sie sagen, fällt ab dem ersten Anruf unter die Schweigepflicht.
Die Kanzlei verteidigt Privatpersonen, Selbstständige und Führungskräfte ebenso wie mittelständische und große Unternehmen.
Privatpersonen kommen meist mit einem konkreten Anlass: einer Vorladung, einem Strafbefehl, einer Durchsuchung oder einer Festnahme. Unternehmen begleitet die Kanzlei, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, und vorbeugend mit Compliance und Internal Investigations.
Der Kanzleisitz Aachen liegt am Dreiländereck mit Belgien und den Niederlanden. Verfahren mit Auslandsbezug gehören deshalb zum Alltag, vor allem Auslieferungsverfahren und der Europäische Haftbefehl.

Jede Verteidigung beginnt am Schreibtisch: die Akte lesen, Rechtsprechung prüfen, die Linie im Team besprechen.
Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., Fachanwältin für Strafrecht, Kanzleisitz Aachen
Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., ist Fachanwältin für Strafrecht. Ihre Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsstrafrecht und im internationalen Strafrecht. Das Interesse am internationalen Strafrecht hat auch familiäre Wurzeln.
Ihr Wissen hält sie mit den regelmäßigen Fortbildungen aktuell, die die Fachanwaltsordnung vorschreibt. Hinzu kommt ihre Erfahrung aus der früheren Vorstandsarbeit in der Strafverteidigervereinigung NRW.

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