Geldstrafe
Sie wird in Tagessätzen berechnet und ist im Strafbefehl der Regelfall.
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Ein gelber Umschlag vom Amtsgericht, darin eine Strafe, über die nie verhandelt wurde. Ab der Zustellung bleiben Ihnen zwei Wochen für den Einspruch. Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., Fachanwältin für Strafrecht, sichert die Frist, sieht die Akte ein und sagt Ihnen, ob ein Einspruch Ihnen nützt.
Erst die Akte zeigt, ob ein Einspruch Ihnen nützt.
Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Verurteilung ohne Hauptverhandlung. Das Amtsgericht erlässt ihn auf Antrag der Staatsanwaltschaft, meist mit einer Geldstrafe und ohne Sie vorher anzuhören. Gegen den Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Ohne Einspruch wird er rechtskräftig und steht einem Urteil gleich, mit Eintrag im Bundeszentralregister.
Die Frist: zwei Wochen ab Zustellung
Maßgeblich ist das Datum, das der Zusteller auf dem gelben Umschlag vermerkt hat, nicht der Tag, an dem Sie den Brief öffnen. Wurde der Strafbefehl an einem Dienstag zugestellt, endet die Frist zwei Wochen später am Dienstag um 24 Uhr. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet sie am nächsten Werktag (§ 43 StPO). Bis dahin muss der Einspruch beim Gericht eingegangen sein (§ 410 Abs. 1 StPO). Heben Sie den Umschlag auf.
Fristenrechner
Wählen Sie, was Sie bekommen haben, und tragen Sie das Datum ein. Der Rechner berücksichtigt Wochenenden und die Feiertage in Nordrhein-Westfalen.
Das Fristende erscheint hier.
Bei einem Strafbefehl steht das Zustelldatum auf dem gelben Umschlag.
Der Rechner zeigt das gesetzliche Fristende nach § 43 StPO und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Ob und wann eine Frist läuft, hängt von der Zustellung ab. Im Zweifel rufen Sie sofort an.
Das Strafbefehlsverfahren ist ein schriftliches Verfahren. Hält die Staatsanwaltschaft eine Hauptverhandlung für entbehrlich, beantragt sie beim Amtsgericht einen Strafbefehl mit einer bestimmten Strafe. Mit diesem Antrag ist die Anklage erhoben (§ 407 Abs. 1 StPO). Das Gericht prüft nach Aktenlage und muss Sie vorher nicht anhören (§ 407 Abs. 3 StPO). Manche Betroffene erfahren deshalb erst aus dem Strafbefehl, wie weit das Verfahren schon ist.
Gut zu wissen
Ein Strafbefehl ist nur bei Vergehen zulässig, also bei Taten, für die das Gesetz im Mindestmaß weniger als ein Jahr Freiheitsstrafe vorsieht (§ 12 StGB). Typische Vorwürfe sind Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Diebstahl, Betrug, Beleidigung oder Körperverletzung. Einen Überblick über diese Delikte gibt die Seite zum allgemeinen Strafrecht.
Der Strafbefehl nennt die Tat mit Zeit und Ort, die angewendeten Vorschriften, die Beweismittel, die Strafe und eine Belehrung über den Einspruch (§ 409 Abs. 1 StPO). Die Liste der Beweismittel zeigt, worauf sich der Vorwurf stützt.
Das Gesetz begrenzt, welche Folgen ein Strafbefehl haben darf (§ 407 Abs. 2 StPO). Möglich sind, auch nebeneinander:
Sie wird in Tagessätzen berechnet und ist im Strafbefehl der Regelfall.
Das Gericht bestimmt eine Geldstrafe, verhängt sie aber nur, wenn Sie sich in der Bewährungszeit nicht bewähren.
Für einen bis sechs Monate dürfen Sie kein Kraftfahrzeug führen.
Die Fahrerlaubnis erlischt, und die Sperre für eine neue darf im Strafbefehl höchstens zwei Jahre dauern.
Gegenstände oder Erlöse aus der Tat können eingezogen werden.
Sie ist nur zulässig, wenn Sie eine Verteidigung haben. Fehlt diese, bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger.
Gut zu wissen
Nach einer Fahrt unter Alkohol oder Drogen prüft häufig auch die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Eignung, unabhängig vom Strafbefehl. Mehr zu Drogenvorwürfen und Führerschein finden Sie beim Betäubungsmittelstrafrecht.
Die ersten Tage nach der Zustellung entscheiden darüber, welche Möglichkeiten Ihnen bleiben. Diese Schritte sind jetzt wichtig:
Schreiben Sie das Datum vom Umschlag auf und tragen Sie das Fristende in Ihren Kalender ein.
Er belegt, wann zugestellt wurde. Das kann später für eine Wiedereinsetzung wichtig werden.
Rufen Sie nicht bei Gericht oder Polizei an, um den Vorwurf zu erläutern. Jede Äußerung kann in die Akte gelangen.
Die Aufforderung zur Zahlung schickt die Staatsanwaltschaft erst, wenn der Strafbefehl rechtskräftig ist.
Ein Anwalt oder eine Anwältin für Strafrecht legt den Einspruch fristgerecht ein und beantragt Akteneinsicht.
Gut zu wissen
Bringen Sie zum ersten Gespräch den Strafbefehl, den Umschlag und frühere Schreiben mit, etwa einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung als Beschuldigter. Das Gespräch ist auch per Videokonferenz möglich.

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0163 8461632Sie erreichen die Anwältin persönlich. Was Sie sagen, fällt ab dem ersten Anruf unter die Schweigepflicht.
Mit dem Einspruch wehren Sie sich gegen den Strafbefehl. Das Amtsgericht entscheidet dann in einer Hauptverhandlung über den Vorwurf.
Der Einspruch geht an das Amtsgericht, das den Strafbefehl erlassen hat. Sie können ihn schriftlich einreichen oder bei der Geschäftsstelle des Gerichts zu Protokoll erklären (§ 410 Abs. 1 StPO). Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben. Es genügt ein Satz wie: „Gegen den Strafbefehl vom …, Aktenzeichen …, lege ich Einspruch ein.“ Bezeichnen Sie das Schreiben versehentlich als Widerspruch, schadet das nicht (§ 300 StPO).
Unterschreiben Sie den Einspruch und sorgen Sie dafür, dass er nachweisbar rechtzeitig ankommt, etwa per Fax mit Sendebericht. Eine einfache E-Mail erfüllt die Formvorgaben in der Regel nicht. Ihre Verteidigung reicht den Einspruch elektronisch ein.
Erst einlegen, dann entscheiden
Sie müssen innerhalb der zwei Wochen noch nicht wissen, ob Sie sich am Ende wehren wollen. Die Verteidigung legt den Einspruch vorsorglich ein und sieht danach die Akte ein. Zurücknehmen lässt er sich bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug (§ 411 Abs. 3 StPO). Hat die Hauptverhandlung schon begonnen, braucht die Rücknahme die Zustimmung der Staatsanwaltschaft (§ 303 StPO).
Der Einspruch kann auf einzelne Punkte beschränkt werden (§ 410 Abs. 2 StPO). Das ist sinnvoll, wenn Sie den Vorwurf nicht bestreiten, die Strafe aber nicht passt. Ein typischer Fall: Das Gericht hat Ihr Einkommen geschätzt und die Tagessätze zu hoch angesetzt. Bei einer solchen Beschränkung wird der Schuldspruch rechtskräftig, verhandelt wird nur über den angegriffenen Teil.
Ist der Einspruch allein auf die Höhe der Tagessätze beschränkt, kann das Gericht ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden. Dafür müssen Sie, Ihre Verteidigung und die Staatsanwaltschaft zustimmen. In diesem Beschluss darf das Gericht nicht zu Ihrem Nachteil vom Strafbefehl abweichen (§ 411 Abs. 1 StPO).


Nach einem Einspruch entscheidet das Gericht neu. Es ist an die Strafe im Strafbefehl nicht gebunden (§ 411 Abs. 4 StPO). Ein Verbot der Verschlechterung, wie es nach einer Berufung des Angeklagten gilt, gibt es hier nicht. Das Urteil kann milder ausfallen, gleich bleiben oder strenger werden.
Strenger kann es werden, wenn ein Zeuge in der Verhandlung stärker belastet als in der Akte oder wenn sich Ihr Einkommen als höher herausstellt. Ebenso kann die Verhandlung mit einem Freispruch enden. Auch eine Einstellung, mit oder ohne Auflage, ist dann noch möglich (§§ 153, 153a StPO).
Deshalb gilt: erst die Akte, dann die Entscheidung. Ihre Verteidigung hat das Recht, die Ermittlungsakte einzusehen (§ 147 StPO). Darin stehen Zeugenaussagen, Polizeiberichte und Gutachten, etwa zu einer Blutprobe. Erst danach lässt sich abschätzen, ob ein Freispruch, eine Einstellung oder eine mildere Strafe erreichbar erscheint. Zeigt die Akte, dass der Strafbefehl das bessere Ergebnis ist, nehmen wir den Einspruch rechtzeitig zurück.
Wer nach einer Hauptverhandlung verurteilt wird, trägt die Kosten des Verfahrens (§ 465 StPO). Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse Ihre notwendigen Auslagen (§ 467 StPO). Wie sich die Vergütung der Verteidigung zusammensetzt und wann eine Rechtsschutzversicherung zahlt, erklärt die Seite Kosten der Strafverteidigung.
Eine Geldstrafe besteht aus zwei Zahlen: der Zahl der Tagessätze und der Höhe eines Tagessatzes (§ 40 StGB). Die Zahl richtet sich nach der Schuld, das Gesetz erlaubt 5 bis 360 Tagessätze. Die Höhe richtet sich nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Ausgangspunkt ist das Nettoeinkommen, das Sie im Durchschnitt an einem Tag haben oder haben könnten. Ein Tagessatz beträgt mindestens 1 Euro und höchstens 30.000 Euro. Rechenbeispiel: Wer netto 1.500 Euro im Monat verdient, liegt bei etwa 50 Euro pro Tagessatz.
Gut zu wissen
Im Strafbefehlsverfahren kennt das Gericht Ihr Einkommen oft nicht. Es darf Einkünfte und Vermögen schätzen (§ 40 Abs. 3 StGB), und die Schätzung kann über Ihrem tatsächlichen Verdienst liegen. Unterhaltspflichten mindern die Tagessatzhöhe, fließen in eine Schätzung aber oft nicht ein. Mit Belegen lässt sich darlegen, welche Höhe richtig ist, ohne den Vorwurf selbst anzugreifen.
Nach Rechtskraft fordert die Staatsanwaltschaft die Geldstrafe an. Können Sie den Betrag nicht auf einmal zahlen, beantragen Sie dort Ratenzahlung (§ 459a StPO). Lässt sich eine Geldstrafe nicht beitreiben, tritt an ihre Stelle die Ersatzfreiheitsstrafe: Zwei Tagessätze entsprechen einem Tag (§ 43 StGB).
Ein rechtskräftiger Strafbefehl ist eine Verurteilung. Er wird immer in das Bundeszentralregister eingetragen, das Gerichte, Staatsanwaltschaften und bestimmte Behörden einsehen können. In das Führungszeugnis, das etwa Arbeitgeber verlangen, kommt er dagegen nicht in jedem Fall:
Ist im Register keine weitere Strafe eingetragen, erscheint eine Geldstrafe von höchstens 90 Tagessätzen nicht im Führungszeugnis.
Ab 91 Tagessätzen wird die Verurteilung aufgenommen, auch wenn es Ihre erste ist.
Eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten erscheint im Führungszeugnis, auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt ist.
Steht schon eine Strafe im Register, gilt die Grenze von 90 Tagessätzen nicht.
Bei Verurteilungen wegen bestimmter Sexualstraftaten gilt die Grenze ebenfalls nicht.
Gut zu wissen
Liegt die Verurteilung unter der Grenze, dürfen Sie sich als unbestraft bezeichnen (§ 53 BZRG). Liegt die Strafe knapp über 90 Tagessätzen, kann ein Einspruch für Ihren Beruf deshalb mehr bedeuten als die Ersparnis beim Geld. Einträge verschwinden nach gesetzlichen Fristen aus dem Führungszeugnis und später aus dem Register (§§ 34, 46 BZRG).
So geht es nach der Zustellung weiter, wenn Sie sich mit unserer Hilfe wehren:
Der Strafbefehl kommt per Post im gelben Umschlag. Mit dem Datum auf dem Umschlag beginnt die Frist von zwei Wochen.
Wir legen fristgerecht Einspruch beim Amtsgericht ein, auf Wunsch zunächst vorsorglich. Ohne Einspruch wird der Strafbefehl mit Ablauf der Frist rechtskräftig (§ 410 Abs. 3 StPO).
Wir fordern die Ermittlungsakte an und besprechen mit Ihnen, was darin steht und welches Ziel erreichbar erscheint.
Sie entscheiden, ob der Einspruch bleibt, beschränkt oder zurückgenommen wird. Parallel sprechen wir mit Staatsanwaltschaft und Gericht, etwa über eine Einstellung.
Das Amtsgericht verhandelt über den Vorwurf. Das Verfahren endet mit einem Urteil oder einer Einstellung.
Gegen das Urteil können Sie innerhalb einer Woche Berufung oder Revision einlegen (§§ 314, 341 StPO). Sonst wird das Urteil rechtskräftig.
Gut zu wissen
Nach einem zulässigen Einspruch setzt das Amtsgericht einen Termin zur Hauptverhandlung an (§ 411 Abs. 1 StPO). Zuständig bleibt das Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, in Aachen also das örtliche Amtsgericht oder eines in der Umgebung. In der Regel verhandelt der Strafrichter allein. Nach dem Vortrag der Staatsanwaltschaft können Sie sich äußern oder schweigen. Diese Entscheidung treffen wir vorher gemeinsam. Dann folgt die Beweisaufnahme.
Sie müssen nicht in jedem Fall selbst erscheinen. Eine Verteidigerin mit nachgewiesener Vollmacht kann Sie vertreten (§ 411 Abs. 2 StPO). Das Gericht kann Ihr persönliches Erscheinen aber anordnen (§ 236 StPO). Erscheinen weder Sie noch eine bevollmächtigte Verteidigung und ist das Fehlen nicht genügend entschuldigt, verwirft das Gericht den Einspruch ohne Verhandlung zur Sache (§ 412 StPO). Dann bleibt es beim Strafbefehl. Mehr zur Kanzlei vor Ort lesen Sie auf der Seite Anwalt für Strafrecht in Aachen.
Ist die Frist abgelaufen, ist der Strafbefehl rechtskräftig. Ein verspäteter Einspruch wird ohne Verhandlung als unzulässig verworfen (§ 411 Abs. 1 StPO). Einen Ausweg gibt es, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Dann gewährt das Gericht auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 44 StPO). Dafür gelten strenge Regeln:
Die Frist beginnt, sobald das Hindernis weggefallen ist, etwa wenn Sie aus dem Urlaub zurück sind und den Brief finden.
Sie müssen belegen, warum Sie die Frist nicht einhalten konnten, zum Beispiel mit Reiseunterlagen oder einer Bescheinigung des Krankenhauses.
Innerhalb derselben Woche muss auch der Einspruch selbst beim Gericht eingehen.
Gut zu wissen
Ob die Gründe ausreichen, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Eine Urlaubsreise von üblicher Dauer kann genügen. Wer weiß, dass gegen ihn ermittelt wird, muss eher mit Post vom Gericht rechnen.
Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., Fachanwältin für Strafrecht, Kanzleisitz Aachen
Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., ist Fachanwältin für Strafrecht und war vor der Gründung ihrer Kanzlei Partnerin bei DMFH Fachanwälte für Strafrecht. Sie verteidigt Mandanten in Aachen und bleibt vom ersten Anruf bis zum Abschluss Ihre Ansprechpartnerin.
Haben Sie einen Strafbefehl erhalten, prüft sie zuerst die Frist und legt bei Bedarf sofort Einspruch ein. Dann beantragt sie Akteneinsicht und geht die Akte mit Ihnen durch. Danach legen wir gemeinsam das Ziel fest: einen Freispruch, höchstens 90 Tagessätze, den Erhalt der Fahrerlaubnis oder Tagessätze, die zu Ihrem Einkommen passen. Ergibt die Prüfung, dass der Strafbefehl für Sie die bessere Lösung ist, sagen wir Ihnen auch das offen.
Wir führen die Gespräche mit Staatsanwaltschaft und Gericht, vertreten Sie in der Hauptverhandlung und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden. Auf Wunsch beraten wir Sie vertraulich per Videokonferenz.
Bevor die Frist abläuft
Notieren Sie das Datum auf dem gelben Umschlag. Äußern Sie sich nicht zur Sache. Rufen Sie an: 0163 8461632, oder schreiben Sie uns über die Seite Kontakt. Je mehr Zeit bis zum Fristende bleibt, desto ruhiger lässt sich die Akte prüfen.

Sprechen Sie direkt mit mir.Vertraulich ab dem ersten Anruf, auf Wunsch per Video.
Termin vereinbaren
Den Strafbefehl erlässt das Amtsgericht, nach einem Einspruch verhandelt es auch darüber. Welches Amtsgericht zuständig ist, steht im Briefkopf.
Aachen
Im Raum Aachen ist es das Amtsgericht Aachen oder ein anderes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk, etwa Düren oder Heinsberg.
Anwalt für Strafrecht in AachenWeitere Fragen, die in dieser Lage oft wichtig werden.
Kurze Antworten auf Fragen, die nach einem Strafbefehl im ersten Gespräch oft gestellt werden.
Zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 Abs. 1 StPO). Maßgeblich ist das Datum, das der Zusteller auf dem gelben Umschlag vermerkt hat. Bis zum Ende des letzten Tages muss der Einspruch beim Gericht eingegangen sein.
Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 43 StPO).
Ja. Nach einem Einspruch ist das Gericht nicht an den Strafbefehl gebunden (§ 411 Abs. 4 StPO). Es kann milder, gleich oder strenger entscheiden. Deshalb gehört vor die Hauptverhandlung die Prüfung der Akte.
Der Einspruch lässt sich bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug zurücknehmen, nach Beginn der Hauptverhandlung aber nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.
Das hängt von der Strafe ab. Eine Geldstrafe von höchstens 90 Tagessätzen erscheint nicht im Führungszeugnis, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Bei mehr als 90 Tagessätzen wird sie aufgenommen.
Im Bundeszentralregister steht jeder rechtskräftige Strafbefehl. Für bestimmte Sexualdelikte gilt die Grenze nicht.
Sie können den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze beschränken (§ 410 Abs. 2 StPO). Mit Belegen zu Einkommen und Unterhaltspflichten weisen Sie nach, welche Höhe angemessen ist.
Stimmen Sie, Ihre Verteidigung und die Staatsanwaltschaft zu, entscheidet das Gericht ohne Verhandlung durch Beschluss. Dabei darf es nicht zu Ihrem Nachteil vom Strafbefehl abweichen (§ 411 Abs. 1 StPO).
Nicht unbedingt. Eine Verteidigerin mit nachgewiesener Vollmacht kann Sie in der Hauptverhandlung vertreten (§ 411 Abs. 2 StPO). Das Gericht kann Ihr persönliches Erscheinen aber anordnen.
Erscheinen weder Sie noch eine bevollmächtigte Verteidigung und ist das Fehlen nicht genügend entschuldigt, verwirft das Gericht den Einspruch (§ 412 StPO).
Dann ist der Strafbefehl rechtskräftig. Waren Sie ohne eigenes Verschulden verhindert, etwa durch eine Reise oder einen Krankenhausaufenthalt, können Sie Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen (§ 44 StPO).
Der Antrag und der Einspruch müssen innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses beim Gericht sein (§ 45 StPO).
Ein erstes Gespräch klärt, wie viel Zeit bis zum Fristende bleibt und ob ein Einspruch für Sie sinnvoll ist.
0163 8461632