Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht, etwa eine Vorladung, einen Anhörungsbogen, einen Strafbefehl oder eine Anklage.

Kontakt
Strafverteidigung in AachenAm schnellsten erreichen Sie Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., am Telefon. Für alles, was nicht eilt, schreiben Sie eine kurze Anfrage. Was Sie uns mitteilen, fällt ab dem ersten Kontakt unter die anwaltliche Schweigepflicht.
Ein Anruf genügt.Den Rest klären wir gemeinsam.
Sie sprechen direkt mit Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M.
Ob Vorladung, Strafbefehl oder Durchsuchung: Ein erstes Gespräch klärt, wo Sie stehen und was als Nächstes zu tun ist.
Im Notfall direkt anrufen
Durchsucht die Polizei gerade Ihre Wohnung oder Ihr Unternehmen, oder wurden Sie oder ein Angehöriger festgenommen? Dann rufen Sie sofort an: 0163 8461632. Eine E-Mail oder das Formular sind dafür zu langsam. Sagen Sie bis dahin nichts zur Sache. Was Sie sonst beachten sollten, steht unter Im Notfall.
Termine nach Vereinbarung
Besprechungen finden nach vorheriger Absprache statt, in der Kanzlei in Aachen oder per Videokonferenz. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, dann vereinbaren wir einen Termin.
Leben Sie im Ausland oder können Sie nicht nach Deutschland einreisen, beraten wir Sie vertraulich per Videokonferenz.

Anfahrt
Kanzlei Hagemann de Grzymala
Oppenhoffallee 138–140
52066 Aachen
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Direkt durchwählen
0163 8461632Sie erreichen die Anwältin persönlich. Was Sie sagen, fällt ab dem ersten Anruf unter die Schweigepflicht.
Für das erste Gespräch
Halten Sie bereit, was Sie schriftlich erhalten haben:
Einen Durchsuchungsbeschluss und das Verzeichnis sichergestellter Gegenstände, falls vorhanden.
Das Datum, an dem Ihnen ein Schreiben zugestellt wurde. Davon hängen Fristen ab, beim Strafbefehl etwa die zwei Wochen für den Einspruch.
Gut zu wissen
Äußern Sie sich bis zum Gespräch nicht zur Sache, auch nicht schriftlich gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Vertraulich von Anfang an
Was Sie der Anwältin sagen, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO), auch wenn am Ende kein Mandat zustande kommt.
Schreiben Sie in einer E-Mail oder im Formular nur grob, worum es geht. Gewöhnliche E-Mails sind auf dem Weg nicht vollständig vor dem Zugriff Dritter geschützt. Einzelheiten besprechen wir am Telefon oder persönlich. Wie wir mit Ihren Angaben umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.

Schreiben Sie uns, worum es geht.
Eine kurze Nachricht genügt. Wir melden uns, um das weitere Vorgehen und einen Termin zu besprechen.
- Telefon
- 0163 8461632
- Telefax
- 0241 91794146
- Kanzlei
- Oppenhoffallee 138–140
52066 Aachen - Termine
- Nach Vereinbarung, in der Kanzlei oder per Videokonferenz
Gut zu wissen
Was Sie vor dem ersten Gespräch wissen sollten.








