Karolin Hagemann de Grzymala telefoniert abends an ihrem Schreibtisch, hinter ihr die Stadt bei Nacht

Kontakt

Strafverteidigung in Aachen

Am schnellsten erreichen Sie Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., am Telefon. Für alles, was nicht eilt, schreiben Sie eine kurze Anfrage. Was Sie uns mitteilen, fällt ab dem ersten Kontakt unter die anwaltliche Schweigepflicht.

Ein Anruf genügt.Den Rest klären wir gemeinsam.

Sie sprechen direkt mit Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M.

Ob Vorladung, Strafbefehl oder Durchsuchung: Ein erstes Gespräch klärt, wo Sie stehen und was als Nächstes zu tun ist.

Im Notfall direkt anrufen

Durchsucht die Polizei gerade Ihre Wohnung oder Ihr Unternehmen, oder wurden Sie oder ein Angehöriger festgenommen? Dann rufen Sie sofort an: 0163 8461632. Eine E-Mail oder das Formular sind dafür zu langsam. Sagen Sie bis dahin nichts zur Sache. Was Sie sonst beachten sollten, steht unter Im Notfall.

Termine nach Vereinbarung

Besprechungen finden nach vorheriger Absprache statt, in der Kanzlei in Aachen oder per Videokonferenz. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, dann vereinbaren wir einen Termin.

Leben Sie im Ausland oder können Sie nicht nach Deutschland einreisen, beraten wir Sie vertraulich per Videokonferenz.

Karolin Hagemann de Grzymala mit einer Kollegin auf dem Kanzleiflur

Anfahrt

Kanzlei Hagemann de Grzymala
Oppenhoffallee 138–140
52066 Aachen

Adresse auf OpenStreetMap ansehen (externer Link, öffnet in einem neuen Tab). Die Karte ist bewusst nicht in diese Seite eingebettet: Daten werden erst an OpenStreetMap übertragen, wenn Sie den Link öffnen.

Karolin Hagemann de Grzymala im Gespräch mit einem Mandanten

Direkt durchwählen

0163 8461632

Sie erreichen die Anwältin persönlich. Was Sie sagen, fällt ab dem ersten Anruf unter die Schweigepflicht.

Für das erste Gespräch

Halten Sie bereit, was Sie schriftlich erhalten haben:

Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht, etwa eine Vorladung, einen Anhörungsbogen, einen Strafbefehl oder eine Anklage.

Einen Durchsuchungsbeschluss und das Verzeichnis sichergestellter Gegenstände, falls vorhanden.

Das Datum, an dem Ihnen ein Schreiben zugestellt wurde. Davon hängen Fristen ab, beim Strafbefehl etwa die zwei Wochen für den Einspruch.

Gut zu wissen

Äußern Sie sich bis zum Gespräch nicht zur Sache, auch nicht schriftlich gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Vertraulich von Anfang an

Was Sie der Anwältin sagen, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO), auch wenn am Ende kein Mandat zustande kommt.

Schreiben Sie in einer E-Mail oder im Formular nur grob, worum es geht. Gewöhnliche E-Mails sind auf dem Weg nicht vollständig vor dem Zugriff Dritter geschützt. Einzelheiten besprechen wir am Telefon oder persönlich. Wie wir mit Ihren Angaben umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.

Recherche in Kommentar und Rechtsprechung in der Kanzleibibliothek

Schreiben Sie uns, worum es geht.

Eine kurze Nachricht genügt. Wir melden uns, um das weitere Vorgehen und einen Termin zu besprechen.

Telefax
0241 91794146
Kanzlei
Oppenhoffallee 138–140
52066 Aachen
Termine
Nach Vereinbarung, in der Kanzlei oder per Videokonferenz

Anfrage schreiben

Schreiben Sie nur, worum es grob geht. Einzelheiten besprechen wir persönlich.

Anrede

Telefon oder E-Mail genügt. Wir melden uns auf dem Weg, den Sie angeben.

Ihre Angaben gehen über eine verschlüsselte Verbindung direkt an die Kanzlei und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.