Karolin Hagemann de Grzymala auf der Treppe vor einem historischen Gerichtsgebäude, eine Mappe in der Hand

Allgemeines Strafrecht

Strafverteidigung in Aachen

Eine Vorladung, ein Anhörungsbogen oder ein Strafbefehl im Briefkasten: Für viele Menschen ist das der erste Kontakt mit der Justiz. Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., Fachanwältin für Strafrecht, prüft den Vorwurf, liest die Akte und sagt Ihnen, was jetzt zu tun ist.

Ein Vorwurf ist noch kein Urteil.Die Verteidigung beginnt jetzt.

Je früher wir die Akte kennen, desto mehr lässt sich gestalten.

Als Anwältin für Strafrecht in Aachen verteidigt Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., Menschen, denen eine Straftat aus dem Strafgesetzbuch vorgeworfen wird. Oft geht es um Vorwürfe, die schnell entstehen: ein Streit, der eskaliert, ein Missverständnis an der Kasse, eine Nachricht, die zu weit ging. Die Folgen können trotzdem ernst sein, für den Beruf, das Führungszeugnis oder den Führerschein. Je früher die Verteidigung beginnt, desto mehr lässt sich noch gestalten.

Typische Vorwürfe im allgemeinen Strafrecht

Zum allgemeinen Strafrecht gehören die Delikte, mit denen Polizei und Amtsgerichte jeden Tag zu tun haben. Typische Vorwürfe sind:

§§ 223, 224 StGB

Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung

§§ 242, 246 StGB

Diebstahl und Unterschlagung

§ 263 StGB

Betrug

Etwa bei einem Kauf über das Internet.

§§ 185–187 StGB

Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

§§ 238, 240, 241 StGB

Nötigung, Bedrohung und Nachstellung

§§ 123, 303 StGB

Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung

§ 113 StGB

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

§ 267 StGB

Urkundenfälschung

§§ 142, 316 StGB

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Trunkenheit im Verkehr

Gut zu wissen

Für einige Bereiche gelten eigene Regeln. Geht es um größere Vermögensschäden oder um Vorwürfe aus dem Geschäftsleben, lesen Sie weiter beim Wirtschafts- und Vermögensstrafrecht. Fiel die Beleidigung in einem sozialen Netzwerk, finden Sie mehr unter Cybercrime. Bei Drogen und Cannabis hilft die Seite zum Betäubungsmittelstrafrecht.

Vergehen oder Verbrechen: Warum die Einordnung zählt

Das Strafgesetzbuch unterscheidet zwei Gruppen. Verbrechen sind Taten, für die das Gesetz mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vorsieht. Alle anderen Taten sind Vergehen (§ 12 StGB). Die meisten Vorwürfe im allgemeinen Strafrecht sind Vergehen.

Die Einordnung hat praktische Folgen. Nur bei Vergehen kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit oder gegen eine Auflage einstellen. Auch ein Strafbefehl ist nur bei Vergehen möglich. Wird Ihnen dagegen ein Verbrechen vorgeworfen, etwa ein Raub, schreibt das Gesetz die Mitwirkung einer Verteidigung vor (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO).

Karolin Hagemann de Grzymala im Gespräch mit einem Mandanten

Was jetzt auf Sie zukommt

Die meisten Verfahren beginnen mit einem Schreiben der Polizei. Danach folgen sie einem festen Ablauf. Einen Überblick über alle Abschnitte gibt der Ablauf eines Strafverfahrens auf der Startseite.

  1. 01

    Vorladung oder Anhörungsbogen

    Die Polizei bittet Sie zur Vernehmung oder um eine schriftliche Äußerung. Als Beschuldigter müssen Sie bei der Polizei weder erscheinen noch etwas zur Sache sagen. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen.

  2. 02

    Akteneinsicht

    Wir zeigen der Staatsanwaltschaft an, dass wir Sie verteidigen, und beantragen Einsicht in die Ermittlungsakte (§ 147 StPO). Erst dann ist klar, was gegen Sie vorliegt.

  3. 03

    Besprechung und Stellungnahme

    Wir gehen die Akte mit Ihnen durch. Gemeinsam entscheiden wir, ob Sie weiter schweigen oder ob eine schriftliche Stellungnahme der Verteidigung Ihnen nützt.

  4. 04

    Abschluss der Ermittlungen

    Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, beantragt einen Strafbefehl oder erhebt Anklage. In dieser Phase führen wir die Gespräche mit ihr.

  5. 05

    Hauptverhandlung

    Kommt es zur Verhandlung, meist vor dem Amtsgericht, bereiten wir Sie auf den Termin vor und sitzen im Saal neben Ihnen.

  6. 06

    Berufung oder Revision

    Nach einem Urteil bleibt eine Woche, um ein Rechtsmittel einzulegen (§§ 314, 341 StPO). Wir prüfen mit Ihnen, ob es Aussicht hat.

Einstellung: Das Verfahren endet ohne Urteil

Viele Ermittlungsverfahren enden, ohne dass es zu einer Verhandlung kommt. Das Gesetz kennt dafür mehrere Wege:

§ 170 Abs. 2 StPO

Einstellung mangels Tatverdachts

Wenn die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Anklage geben.

§ 153 StPO

Einstellung wegen Geringfügigkeit

Wenn die Schuld gering wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.

§ 153a StPO

Einstellung gegen eine Auflage

Etwa eine Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung.

Gut zu wissen

Eine Einstellung nach § 153a StPO ist kein Schuldspruch. Sie wird nicht ins Bundeszentralregister eingetragen, Sie gelten danach nicht als vorbestraft. Die Staatsanwaltschaften halten die Einstellung allerdings in einem eigenen Register fest, sie kann in einem späteren Verfahren also bekannt sein. Ohne Ihre Zustimmung ist diese Einstellung nicht möglich. Ob Sie zustimmen sollten oder ob eine Einstellung mangels Tatverdachts erreichbar ist, lässt sich erst nach Lektüre der Akte beurteilen.

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Sie erreichen die Anwältin persönlich. Was Sie sagen, fällt ab dem ersten Anruf unter die Schweigepflicht.

Strafbefehl: Zwei Wochen für den Einspruch

Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung ohne Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft beantragt ihn, das Amtsgericht erlässt ihn, meist ohne Sie vorher anzuhören. Er kann eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis enthalten. Haben Sie eine Verteidigerin, ist auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung möglich (§ 407 Abs. 2 StPO).

Gegen den Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 410 Abs. 1 StPO). Das Datum der Zustellung steht auf dem gelben Umschlag. Lassen Sie die Frist verstreichen, wirkt der Strafbefehl wie ein rechtskräftiges Urteil.

Ein Einspruch führt zur Hauptverhandlung. Dort ist das Gericht an den Strafbefehl nicht gebunden (§ 411 Abs. 4 StPO). Der Einspruch lässt sich aber bis zum Urteil zurücknehmen. Manchmal stimmt nur die Höhe der Tagessätze nicht, weil das Einkommen zu hoch geschätzt wurde. Dann kann der Einspruch darauf beschränkt werden (§ 410 Abs. 2 StPO).

Karolin Hagemann de Grzymala mit einer Kollegin auf dem Kanzleiflur

Folgen für Führungszeugnis und Beruf

Viele Mandanten fragen zuerst: Bin ich dann vorbestraft? Die Antwort hängt von der Strafe ab. Jede Verurteilung wird im Bundeszentralregister eingetragen, Gerichte und Staatsanwaltschaften sehen sie. Ins Führungszeugnis, das etwa ein Arbeitgeber verlangt, kommt eine erste Verurteilung zu höchstens 90 Tagessätzen Geldstrafe oder drei Monaten Freiheitsstrafe dagegen nicht (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Dann dürfen Sie sich als unbestraft bezeichnen (§ 53 BZRG). Bei bestimmten Sexualdelikten gilt diese Grenze nicht.

Für manche Berufe zählt schon das Verfahren. Bei Beamten, in Heilberufen oder bei Inhabern einer Waffenerlaubnis kann die Justiz die zuständige Stelle informieren. Wer keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, sollte wissen, dass eine Verurteilung den Aufenthalt oder eine Einbürgerung berühren kann. Wir sprechen solche Folgen von Anfang an mit Ihnen durch. Manchmal wiegen sie schwerer als die Strafe selbst.

Jugendliche und Heranwachsende

War die beschuldigte Person zur Tatzeit 14 bis 17 Jahre alt, gilt das Jugendgerichtsgesetz. Bei 18- bis 20-Jährigen entscheidet das Gericht, ob es Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht anwendet (§§ 1, 105 JGG). Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund (§ 2 JGG). Ein Strafbefehl gegen Jugendliche ist nicht zulässig (§ 79 JGG). Das Gesetz sieht ausdrücklich Wege vor, Verfahren ohne Verhandlung zu beenden (§§ 45, 47 JGG). Eltern dürfen ihr Kind begleiten und haben eigene Rechte im Verfahren.

Fallbesprechung im Team der Kanzlei

So verteidigen wir Sie

Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., Fachanwältin für Strafrecht, Kanzleisitz Aachen

Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., ist Fachanwältin für Strafrecht. Vor der Gründung ihrer eigenen Kanzlei war sie Partnerin bei DMFH Fachanwälte für Strafrecht. Sie verteidigt Mandanten in Aachen und bleibt Ihre Ansprechpartnerin, vom ersten Anruf bis zum Abschluss.

Am Anfang stehen zwei Fragen: Was genau steht in der Akte? Und welches Ergebnis ist für Ihr Leben wichtig, zum Beispiel ein sauberes Führungszeugnis oder der Erhalt des Führerscheins? Danach legen wir die Linie fest. Wir sagen Termine bei der Polizei für Sie ab, führen die Gespräche mit Staatsanwaltschaft und Gericht und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden. Sie müssen nichts allein entscheiden.

Was Sie jetzt tun sollten

Sagen Sie nichts zur Sache, weder bei der Polizei noch am Telefon. Machen Sie keine Aussage, bevor Ihre Verteidigung die Akte kennt. Notieren Sie das Zustelldatum von Strafbefehl oder Anklage. Und rufen Sie an: 0163 8461632. Steht die Polizei schon vor der Tür, lesen Sie die Hinweise für den Notfall.

Sie erreichen uns auch über die Seite Kontakt. Auf Wunsch beraten wir Sie vertraulich per Videokonferenz.

Sprechen Sie direkt mit mir.Vertraulich ab dem ersten Anruf, auf Wunsch per Video.

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Karolin Hagemann de Grzymala sitzt in einem Ledersessel in der Kanzleibibliothek
Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M.Fachanwältin für Strafrecht

Allgemeines Strafrecht in Aachen

Die meisten Verfahren wegen Diebstahl, Betrug, Beleidigung oder Körperverletzung laufen vor dem Amtsgericht. Schwerere Fälle verhandelt das Landgericht.

Aachen

Im Raum Aachen sind das Amtsgericht Aachen oder ein Amtsgericht im Bezirk zuständig, etwa Düren oder Heinsberg, für schwerere Fälle das Landgericht Aachen.

  • Amtsgericht Aachen
  • Landgericht Aachen
  • Staatsanwaltschaft Aachen

Häufige Fragen

Kurze Antworten auf Fragen, die im ersten Gespräch zum allgemeinen Strafrecht oft gestellt werden.

StrafbefehlSoll ich gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen?

Das hängt vom Inhalt der Akte und von den Folgen des Strafbefehls ab. Zuerst zählt die Frist: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beim Gericht eingehen (§ 410 StPO).

Ist die Zeit knapp, legt die Verteidigung den Einspruch vorsorglich ein. Nach der Akteneinsicht entscheiden Sie, ob Sie ihn aufrechterhalten. Zurücknehmen lässt er sich bis zum Urteil.

VorstrafeBin ich nach einer Geldstrafe vorbestraft?

Jede Verurteilung steht im Bundeszentralregister. Ins Führungszeugnis kommt eine erste Geldstrafe von höchstens 90 Tagessätzen aber nicht. Dann dürfen Sie sich als unbestraft bezeichnen (§§ 32, 53 BZRG). Ausnahmen gelten für bestimmte Sexualdelikte.

EinstellungWas bedeutet eine Einstellung gegen Geldauflage?

Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Anklage, wenn Sie einen Geldbetrag zahlen, etwa an eine gemeinnützige Einrichtung (§ 153a StPO). Das ist kein Schuldspruch und keine Vorstrafe. Ohne Ihre Zustimmung ist diese Einstellung nicht möglich.

AnhörungsbogenMuss ich den Anhörungsbogen der Polizei ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen. Zur Sache müssen Sie nichts sagen und nichts ankreuzen. Schicken Sie den Bogen nicht mit einer Erklärung zurück, bevor Ihre Verteidigung die Akte kennt. Die Rückmeldung an die Polizei übernehmen wir.

JugendstrafrechtGilt für mein Kind das Jugendstrafrecht?

Ja, wenn es zur Tatzeit 14 bis 17 Jahre alt war. Bei 18- bis 20-Jährigen prüft das Gericht die Reife und die Art der Tat und entscheidet dann (§ 105 JGG). Wer zur Tatzeit jünger als 14 Jahre war, ist nicht strafmündig (§ 19 StGB).

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie mit anderen sprechen.

Ein erstes Gespräch klärt, wo Sie stehen und was als Nächstes zu tun ist.

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