Karolin Hagemann de Grzymala in Robe vor einem Sitzungssaal

Pflichtverteidiger: selbst wählen

Pflichtverteidigung in Aachen

Wenn das Gesetz eine Verteidigung vorschreibt, bestellt das Gericht eine Pflichtverteidigerin. Wer das wird, bestimmen Sie mit: Sie dürfen eine Anwältin Ihres Vertrauens benennen. Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., Fachanwältin für Strafrecht, übernimmt Pflichtverteidigungen in Aachen.

Pflichtverteidigung ist kein Zufall.Sie benennen, wem Sie vertrauen.

Pflichtverteidigung ist keine Verteidigung zweiter Klasse.

Ein Pflichtverteidiger ist ein Strafverteidiger, den das Gericht bestellt, weil das Gesetz in Ihrem Verfahren eine Verteidigung vorschreibt (§ 140 StPO). Das betrifft zum Beispiel jeden Verbrechensvorwurf, jede Vorführung zur Haftentscheidung und Verfahren vor dem Schöffengericht oder dem Landgericht. Das Gericht muss eine von Ihnen benannte Verteidigerin bestellen, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht (§ 142 Abs. 5 StPO). Die Vergütung zahlt zunächst die Staatskasse.

Wann Ihnen ein Pflichtverteidiger zusteht

Pflichtverteidigung ist keine Sozialleistung. Ob Ihnen eine Verteidigerin bestellt wird, hängt nicht von Ihrem Einkommen ab, sondern von der Art des Verfahrens. Das Gesetz nennt die wichtigsten Fälle notwendiger Verteidigung ausdrücklich (§ 140 Abs. 1 StPO):

§ 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO

Verbrechen

Ihnen wird eine Tat vorgeworfen, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, etwa Raub oder Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

§ 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO

Schöffengericht oder Landgericht

Die Hauptverhandlung findet voraussichtlich vor dem Schöffengericht, dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht statt

§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO

Haftentscheidung

Sie werden einem Richter zur Entscheidung über Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung vorgeführt

§ 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO

Anstalt

Sie befinden sich auf richterliche Anordnung in einer Anstalt, etwa in Strafhaft in einer anderen Sache

§ 140 Abs. 1 Nr. 3 StPO

Berufsverbot

Das Verfahren kann zu einem Berufsverbot führen

§ 140 Abs. 1 Nr. 6, 7 StPO

Unterbringung

Eine Unterbringung zur Begutachtung Ihres psychischen Zustands oder ein Sicherungsverfahren kommt in Betracht

§ 140 Abs. 1 Nr. 9 StPO

Anwalt des Verletzten

Dem Verletzten oder Nebenkläger wurde ein Rechtsanwalt beigeordnet

§ 140 Abs. 1 Nr. 11 StPO

Behinderung

Sie sind seh-, hör- oder sprachbehindert und beantragen die Bestellung

Gut zu wissen

Daneben gibt es eine Auffangregel: Eine Verteidigung ist auch notwendig, wenn die Schwere der Tat, die drohende Strafe oder eine schwierige Sach- oder Rechtslage das erfordern oder wenn Sie sich erkennbar nicht selbst verteidigen können (§ 140 Abs. 2 StPO). Eine schwere Rechtsfolge nehmen die Gerichte meist an, wenn etwa ein Jahr Freiheitsstrafe oder mehr droht. Für Jugendliche gelten zusätzliche Fälle, zum Beispiel wenn eine Jugendstrafe zu erwarten ist (§ 68 JGG).

Ihre Wunschverteidigerin benennen

Bevor das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellt, muss es Ihnen Gelegenheit geben, selbst eine Verteidigerin oder einen Verteidiger zu bezeichnen. Dafür setzt es eine Frist (§ 142 Abs. 5 StPO). Meist kommt die Aufforderung per Post, die Frist ist oft kurz. In Haftsachen geht es noch schneller: Dort werden Sie häufig kurz vor der Vorführung gefragt.

Wen Sie benennen, muss das Gericht bestellen, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein solcher Grund liegt auch vor, wenn die Verteidigerin nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Sprechen Sie deshalb vorher mit der Kanzlei. Lassen Sie die Frist verstreichen, wählt das Gericht aus einem Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer aus (§ 142 Abs. 6 StPO).

Formulierungshilfe für die Benennung

Ein kurzer Satz genügt. Schreiben Sie an die Stelle, die Ihnen die Frist gesetzt hat, und geben Sie das Aktenzeichen an: „In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen … benenne ich Rechtsanwältin Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., Aachen, als meine Pflichtverteidigerin und beantrage, sie mir als Pflichtverteidigerin zu bestellen.“ Setzen Sie Datum und Unterschrift darunter. Rufen Sie uns vorher kurz an, dann melden wir uns direkt beim Gericht und bestätigen, dass wir zur Verfügung stehen.

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Pflichtverteidiger beantragen: Zeitpunkt und Ablauf

Sie müssen nicht warten, bis sich das Gericht meldet. Sobald Ihnen der Tatvorwurf eröffnet wurde, etwa durch eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen mit dem Vorwurf, können Sie die Bestellung beantragen. Dann muss unverzüglich entschieden werden, spätestens vor Ihrer nächsten Vernehmung (§ 141 Abs. 1 StPO). Den Antrag richten Sie vor der Anklage an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft, danach an das Gericht (§ 142 Abs. 1 StPO). Ohne Antrag wird die Verteidigerin bestellt, wenn Sie zur Haftentscheidung vorgeführt werden sollen, wenn Sie sich in einer Anstalt befinden, wenn Sie sich erkennbar nicht selbst verteidigen können und spätestens, wenn Ihnen die Anklageschrift zur Erklärung zugestellt wird (§ 141 Abs. 2 StPO). Ein früher Antrag hat einen Vorteil: Ihre Verteidigerin kann die Akte einsehen und Stellung nehmen, bevor über eine Anklage entschieden ist. Sind wir bereits Ihre Wahlverteidigerin, können wir die Bestellung selbst beantragen. So läuft sie ab:

  1. 01

    Erstes Gespräch

    Sie oder Ihre Angehörigen rufen an. Wir klären, ob ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt und ob wir die Verteidigung übernehmen können.

  2. 02

    Benennung oder Antrag

    Sie benennen uns gegenüber Gericht oder Staatsanwaltschaft, oder wir stellen den Antrag auf Bestellung für Sie (§§ 141 Abs. 1, 142 Abs. 5 StPO).

  3. 03

    Entscheidung

    Die Staatsanwaltschaft legt den Antrag mit einer Stellungnahme vor. Im Ermittlungsverfahren entscheidet das Amtsgericht am Sitz der Staatsanwaltschaft, nach der Anklage der Vorsitzende des zuständigen Gerichts (§ 142 Abs. 3 StPO).

  4. 04

    Akteneinsicht

    Nach der Bestellung beantragen wir Akteneinsicht und besprechen mit Ihnen, was die Ermittlungen bisher ergeben haben (§ 147 StPO).

  5. 05

    Verteidigung bis zum Abschluss

    Die Bestellung gilt bis zur Einstellung oder zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens, also auch für Berufung und Revision (§ 143 Abs. 1 StPO).

Pflichtverteidiger wechseln

Wurde Ihnen jemand bestellt, den Sie nicht ausgesucht haben, sind Sie daran nicht für immer gebunden. Das Gesetz kennt mehrere Wege zum Wechsel (§ 143a StPO):

§ 143a Abs. 2 Nr. 1 StPO

Innerhalb von drei Wochen

Hat das Gericht nicht die Verteidigerin bestellt, die Sie fristgerecht benannt hatten, oder war Ihre Frist zur Auswahl nur kurz, können Sie binnen drei Wochen nach Bekanntgabe der Bestellung eine andere Verteidigerin benennen

§ 143a Abs. 2 Nr. 3 StPO

Zerstörtes Vertrauen

Ist das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört oder aus einem anderen Grund keine angemessene Verteidigung gewährleistet, wird ein neuer Pflichtverteidiger bestellt

§ 143a Abs. 1 StPO

Wahlverteidigerin beauftragen

Beauftragen Sie eine Wahlverteidigerin und nimmt sie das Mandat an, wird die bisherige Bestellung in der Regel aufgehoben

§ 143a Abs. 3 StPO

Revision

Für die Revision können Sie eine neue Pflichtverteidigerin benennen, wenn Sie das spätestens eine Woche nach Beginn der Revisionsbegründungsfrist beantragen

Drei Wochen nach der Bestellung

Warten Sie nicht ab, wenn Ihnen jemand zugewiesen wurde, den Sie nicht kennen. Nach Ablauf der Frist bleibt meist nur der Weg über ein zerstörtes Vertrauensverhältnis oder eine Wahlverteidigerin. An ein zerstörtes Vertrauensverhältnis stellen die Gerichte hohe Anforderungen. Bloße Meinungsverschiedenheiten genügen in der Regel nicht.

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Sie erreichen die Anwältin persönlich. Was Sie sagen, fällt ab dem ersten Anruf unter die Schweigepflicht.

Wer zahlt den Pflichtverteidiger?

Die Vergütung der Pflichtverteidigerin zahlt zunächst die Staatskasse. Einen Vorschuss darf die Pflichtverteidigerin von Ihnen nicht verlangen (§ 52 Abs. 1 RVG). Wer am Ende die Kosten trägt, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.

Bei einer Verurteilung

Wer verurteilt wird, trägt die Kosten des Verfahrens (§ 465 Abs. 1 StPO). Dazu gehört auch die Vergütung, die die Staatskasse an die Pflichtverteidigerin gezahlt hat. Der Staat geht also nur in Vorleistung. Werden Sie nur wegen eines Teils der Vorwürfe verurteilt, werden die Kosten aufgeteilt (§§ 465 Abs. 2, 467 Abs. 1 StPO). Im Verfahren gegen Jugendliche kann das Gericht ganz davon absehen, Kosten aufzuerlegen (§ 74 JGG).

Bei einem Freispruch oder einer Einstellung

Werden Sie freigesprochen, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen (§ 467 Abs. 1 StPO). Für die Pflichtverteidigung zahlen Sie dann nichts. Ausnahmen gelten etwa, wenn Sie sich selbst wahrheitswidrig belastet haben (§ 467 Abs. 3 StPO). Bei einer Einstellung gegen eine Auflage, etwa eine Geldzahlung, erhalten Sie eigene Auslagen nicht erstattet (§ 467 Abs. 5 StPO). Hatten Sie zusätzlich eine Vergütung vereinbart, ersetzt die Staatskasse auch nach einem Freispruch nur die gesetzlichen Gebühren (§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO). Mehr dazu auf der Seite Kosten der Strafverteidigung.

Karolin Hagemann de Grzymala im Gespräch mit einem Mandanten

Pflichtverteidigung und Wahlverteidigung im Vergleich

Pflichtverteidigung ist keine Verteidigung zweiter Klasse. Eine Pflichtverteidigerin hat dieselben Rechte wie eine Wahlverteidigerin. Sie sieht die Akte ein, stellt Beweisanträge, besucht Sie in der Haft und vertritt allein Ihre Interessen, nicht die des Gerichts. Die Unterschiede liegen woanders:

Beginn

Eine Wahlverteidigerin können Sie jederzeit beauftragen, auch wenn kein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt. Eine Pflichtverteidigerin wird nur in den gesetzlichen Fällen bestellt.

§ 3a RVG

Vergütung

Die Pflichtverteidigerin erhält feste gesetzliche Beträge aus der Staatskasse. Sie liegen in der Regel unter den Gebühren einer Wahlverteidigerin, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Vergütungsvereinbarung abrechnet

§ 58 Abs. 3 RVG

Zusätzliche Vereinbarung

Auch mit einer Pflichtverteidigerin kann eine Vergütung vereinbart werden, wenn Sie das freiwillig wollen. Zahlungen werden dann teilweise auf die Vergütung aus der Staatskasse angerechnet

Bindung

Eine Wahlverteidigerin können Sie jederzeit wechseln. Eine Pflichtverteidigerin wechseln Sie nur unter den Voraussetzungen des § 143a StPO.

§ 143 Abs. 2 StPO

Ende

Die Bestellung kann aufgehoben werden, wenn kein Fall notwendiger Verteidigung mehr vorliegt, etwa nach einer Entlassung aus der Untersuchungshaft

Gut zu wissen

Steht Ihnen eine Pflichtverteidigung zu, müssen Sie also nicht nehmen, wen das Gericht aussucht. Sie benennen die Anwältin Ihres Vertrauens, und die Staatskasse geht in Vorleistung.

Untersuchungshaft und Schwurgericht

Besonders eilig ist die Benennung in Haftsachen. Soll ein Festgenommener dem Haftrichter vorgeführt werden, ist die Verteidigung von diesem Moment an vorgeschrieben (§§ 140 Abs. 1 Nr. 4, 141 Abs. 2 Nr. 1 StPO). Benennen muss der Beschuldigte selbst, meist gegenüber dem Haftrichter. Angehörige können uns vorab anrufen, damit er weiß, wen er nennen kann. Wie Vorführung, Haftgründe und Haftprüfung zusammenhängen, steht auf der Seite Festnahme und Untersuchungshaft.

Bei einem Vorwurf wegen Mordes oder Totschlags liegt immer ein Fall notwendiger Verteidigung vor. Beide Taten sind Verbrechen, und verhandelt wird vor dem Schwurgericht am Landgericht (§ 140 Abs. 1 Nr. 1, 2 StPO). In umfangreichen Verfahren kann das Gericht bis zu zwei weitere Pflichtverteidiger bestellen, damit das Verfahren zügig durchgeführt werden kann (§ 144 StPO). Auch bei diesen zusätzlichen Verteidigern dürfen Sie mitbestimmen. Mehr dazu beim Kapitalstrafrecht.

So verteidigen wir Sie

Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., Fachanwältin für Strafrecht, Kanzleisitz Aachen

Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., ist Fachanwältin für Strafrecht und ehemaliges Vorstandsmitglied der Strafverteidigervereinigung NRW e.V. Sie übernimmt Pflichtverteidigungen vor den Amts- und Landgerichten in Aachen und führt sie persönlich. Für Sie bedeutet das:

  • Schnelle Klärung. Wir sagen Ihnen im ersten Gespräch, ob eine Pflichtverteidigung in Betracht kommt und ob wir die Termine wahrnehmen können.
  • Benennung und Antrag. Wir melden uns beim Gericht, stellen den Antrag und achten auf die Fristen, auch auf die Drei-Wochen-Frist für einen Wechsel.
  • Akteneinsicht. Wir lesen die Ermittlungsakte und besprechen sie mit Ihnen, bevor Sie sich zum Vorwurf äußern.
  • Haftbesuche. Sitzen Sie in Untersuchungshaft, besuchen wir Sie in der JVA und bereiten Haftprüfung oder Haftbeschwerde vor.
  • Klare Worte zu Kosten. Wir erklären Ihnen, welche Kosten bei einer Verurteilung auf Sie zukommen können und was bei einem Freispruch gilt.

Gespräche finden in der Kanzlei in Aachen, in der JVA oder per Videokonferenz statt. Nach einer Vorladung hilft auch die Seite zur Vorladung als Beschuldigter. Um die Benennung abzustimmen, rufen Sie an oder schreiben Sie über die Seite Kontakt.

Sprechen Sie direkt mit mir.Vertraulich ab dem ersten Anruf, auf Wunsch per Video.

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Karolin Hagemann de Grzymala sitzt in einem Ledersessel in der Kanzleibibliothek
Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M.Fachanwältin für Strafrecht

Pflichtverteidigung in Aachen

Bestellt wird die Pflichtverteidigerin vom Gericht. Sie können dort Ihre Wunschverteidigerin benennen.

Aachen

Im Raum Aachen bestellen das Amtsgericht Aachen und das Landgericht Aachen. Die Kanzlei liegt wenige Minuten vom Justizzentrum entfernt.

  • Amtsgericht Aachen
  • Landgericht Aachen
  • Justizzentrum Aachen
Anwalt für Strafrecht in Aachen

Häufige Fragen

Antworten auf Fragen zur Bestellung, zum Wechsel und zu den Kosten der Pflichtverteidigung.

AuswahlDarf ich eine Anwältin aus einer anderen Stadt benennen?

Ja. Das Gesetz verlangt nicht, dass die Verteidigerin am Ort des Gerichts ihre Kanzlei hat. Entscheidend ist, dass sie rechtzeitig zur Verfügung steht. Sonst kann das Gericht die Bestellung aus wichtigem Grund ablehnen (§ 142 Abs. 5 StPO). Die Kanzlei sitzt in Aachen und verteidigt in Aachen.

KostenMuss ich den Pflichtverteidiger bezahlen, wenn ich verurteilt werde?

In der Regel ja. Die Staatskasse zahlt die Vergütung zunächst. Wer verurteilt wird, muss die Kosten des Verfahrens tragen, und dazu gehört auch diese Vergütung (§ 465 StPO). Die Beträge sind gesetzlich festgelegt und liegen meist unter den Gebühren einer Wahlverteidigung.

FreispruchWer zahlt den Pflichtverteidiger bei einem Freispruch?

Die Staatskasse. Bei einem Freispruch fallen die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen dem Staat zur Last (§ 467 Abs. 1 StPO). Für die Pflichtverteidigung zahlen Sie dann nichts.

AntragKann ich einen Pflichtverteidiger beantragen, bevor Anklage erhoben ist?

Ja, wenn ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt und Ihnen der Vorwurf eröffnet wurde. Den Antrag stellen Sie bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Entschieden werden muss unverzüglich, spätestens vor Ihrer nächsten Vernehmung (§§ 141 Abs. 1, 142 Abs. 1 StPO).

WechselMir wurde ein Pflichtverteidiger zugeteilt, den ich nicht kenne. Was kann ich tun?

Wurde Ihre Wunschverteidigerin übergangen oder hatten Sie für die Auswahl nur wenig Zeit, können Sie innerhalb von drei Wochen nach der Bestellung eine andere Verteidigerin benennen (§ 143a Abs. 2 Nr. 1 StPO). Rufen Sie uns rechtzeitig an, damit der Antrag innerhalb der Frist gestellt wird.

QualitätIst ein Pflichtverteidiger schlechter als ein Wahlverteidiger?

Nein. Pflicht- und Wahlverteidigerin haben im Verfahren dieselben Rechte. Der Unterschied liegt in der Bestellung durch das Gericht und in der Vergütung. Weil Sie die Person selbst benennen dürfen, können Sie auch für die Pflichtverteidigung eine Anwältin wählen, der Sie vertrauen.

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie mit anderen sprechen.

Ein erstes Gespräch klärt, wo Sie stehen und was als Nächstes zu tun ist.

0163 8461632