Verbrechen
Ihnen wird eine Tat vorgeworfen, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, etwa Raub oder Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Hagemann de GrzymalaStrafverteidigung
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Wenn das Gesetz eine Verteidigung vorschreibt, bestellt das Gericht eine Pflichtverteidigerin. Wer das wird, bestimmen Sie mit: Sie dürfen eine Anwältin Ihres Vertrauens benennen. Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., Fachanwältin für Strafrecht, übernimmt Pflichtverteidigungen in Aachen.
Pflichtverteidigung ist keine Verteidigung zweiter Klasse.
Ein Pflichtverteidiger ist ein Strafverteidiger, den das Gericht bestellt, weil das Gesetz in Ihrem Verfahren eine Verteidigung vorschreibt (§ 140 StPO). Das betrifft zum Beispiel jeden Verbrechensvorwurf, jede Vorführung zur Haftentscheidung und Verfahren vor dem Schöffengericht oder dem Landgericht. Das Gericht muss eine von Ihnen benannte Verteidigerin bestellen, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht (§ 142 Abs. 5 StPO). Die Vergütung zahlt zunächst die Staatskasse.
Pflichtverteidigung ist keine Sozialleistung. Ob Ihnen eine Verteidigerin bestellt wird, hängt nicht von Ihrem Einkommen ab, sondern von der Art des Verfahrens. Das Gesetz nennt die wichtigsten Fälle notwendiger Verteidigung ausdrücklich (§ 140 Abs. 1 StPO):
Ihnen wird eine Tat vorgeworfen, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, etwa Raub oder Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Die Hauptverhandlung findet voraussichtlich vor dem Schöffengericht, dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht statt
Sie werden einem Richter zur Entscheidung über Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung vorgeführt
Sie befinden sich auf richterliche Anordnung in einer Anstalt, etwa in Strafhaft in einer anderen Sache
Das Verfahren kann zu einem Berufsverbot führen
Eine Unterbringung zur Begutachtung Ihres psychischen Zustands oder ein Sicherungsverfahren kommt in Betracht
Dem Verletzten oder Nebenkläger wurde ein Rechtsanwalt beigeordnet
Sie sind seh-, hör- oder sprachbehindert und beantragen die Bestellung
Gut zu wissen
Daneben gibt es eine Auffangregel: Eine Verteidigung ist auch notwendig, wenn die Schwere der Tat, die drohende Strafe oder eine schwierige Sach- oder Rechtslage das erfordern oder wenn Sie sich erkennbar nicht selbst verteidigen können (§ 140 Abs. 2 StPO). Eine schwere Rechtsfolge nehmen die Gerichte meist an, wenn etwa ein Jahr Freiheitsstrafe oder mehr droht. Für Jugendliche gelten zusätzliche Fälle, zum Beispiel wenn eine Jugendstrafe zu erwarten ist (§ 68 JGG).
Bevor das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellt, muss es Ihnen Gelegenheit geben, selbst eine Verteidigerin oder einen Verteidiger zu bezeichnen. Dafür setzt es eine Frist (§ 142 Abs. 5 StPO). Meist kommt die Aufforderung per Post, die Frist ist oft kurz. In Haftsachen geht es noch schneller: Dort werden Sie häufig kurz vor der Vorführung gefragt.
Wen Sie benennen, muss das Gericht bestellen, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein solcher Grund liegt auch vor, wenn die Verteidigerin nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Sprechen Sie deshalb vorher mit der Kanzlei. Lassen Sie die Frist verstreichen, wählt das Gericht aus einem Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer aus (§ 142 Abs. 6 StPO).
Formulierungshilfe für die Benennung
Ein kurzer Satz genügt. Schreiben Sie an die Stelle, die Ihnen die Frist gesetzt hat, und geben Sie das Aktenzeichen an: „In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen … benenne ich Rechtsanwältin Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., Aachen, als meine Pflichtverteidigerin und beantrage, sie mir als Pflichtverteidigerin zu bestellen.“ Setzen Sie Datum und Unterschrift darunter. Rufen Sie uns vorher kurz an, dann melden wir uns direkt beim Gericht und bestätigen, dass wir zur Verfügung stehen.

Sie müssen nicht warten, bis sich das Gericht meldet. Sobald Ihnen der Tatvorwurf eröffnet wurde, etwa durch eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen mit dem Vorwurf, können Sie die Bestellung beantragen. Dann muss unverzüglich entschieden werden, spätestens vor Ihrer nächsten Vernehmung (§ 141 Abs. 1 StPO). Den Antrag richten Sie vor der Anklage an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft, danach an das Gericht (§ 142 Abs. 1 StPO). Ohne Antrag wird die Verteidigerin bestellt, wenn Sie zur Haftentscheidung vorgeführt werden sollen, wenn Sie sich in einer Anstalt befinden, wenn Sie sich erkennbar nicht selbst verteidigen können und spätestens, wenn Ihnen die Anklageschrift zur Erklärung zugestellt wird (§ 141 Abs. 2 StPO). Ein früher Antrag hat einen Vorteil: Ihre Verteidigerin kann die Akte einsehen und Stellung nehmen, bevor über eine Anklage entschieden ist. Sind wir bereits Ihre Wahlverteidigerin, können wir die Bestellung selbst beantragen. So läuft sie ab:
Sie oder Ihre Angehörigen rufen an. Wir klären, ob ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt und ob wir die Verteidigung übernehmen können.
Sie benennen uns gegenüber Gericht oder Staatsanwaltschaft, oder wir stellen den Antrag auf Bestellung für Sie (§§ 141 Abs. 1, 142 Abs. 5 StPO).
Die Staatsanwaltschaft legt den Antrag mit einer Stellungnahme vor. Im Ermittlungsverfahren entscheidet das Amtsgericht am Sitz der Staatsanwaltschaft, nach der Anklage der Vorsitzende des zuständigen Gerichts (§ 142 Abs. 3 StPO).
Nach der Bestellung beantragen wir Akteneinsicht und besprechen mit Ihnen, was die Ermittlungen bisher ergeben haben (§ 147 StPO).
Die Bestellung gilt bis zur Einstellung oder zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens, also auch für Berufung und Revision (§ 143 Abs. 1 StPO).
Wurde Ihnen jemand bestellt, den Sie nicht ausgesucht haben, sind Sie daran nicht für immer gebunden. Das Gesetz kennt mehrere Wege zum Wechsel (§ 143a StPO):
Hat das Gericht nicht die Verteidigerin bestellt, die Sie fristgerecht benannt hatten, oder war Ihre Frist zur Auswahl nur kurz, können Sie binnen drei Wochen nach Bekanntgabe der Bestellung eine andere Verteidigerin benennen
Ist das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört oder aus einem anderen Grund keine angemessene Verteidigung gewährleistet, wird ein neuer Pflichtverteidiger bestellt
Beauftragen Sie eine Wahlverteidigerin und nimmt sie das Mandat an, wird die bisherige Bestellung in der Regel aufgehoben
Für die Revision können Sie eine neue Pflichtverteidigerin benennen, wenn Sie das spätestens eine Woche nach Beginn der Revisionsbegründungsfrist beantragen
Drei Wochen nach der Bestellung
Warten Sie nicht ab, wenn Ihnen jemand zugewiesen wurde, den Sie nicht kennen. Nach Ablauf der Frist bleibt meist nur der Weg über ein zerstörtes Vertrauensverhältnis oder eine Wahlverteidigerin. An ein zerstörtes Vertrauensverhältnis stellen die Gerichte hohe Anforderungen. Bloße Meinungsverschiedenheiten genügen in der Regel nicht.

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0163 8461632Sie erreichen die Anwältin persönlich. Was Sie sagen, fällt ab dem ersten Anruf unter die Schweigepflicht.
Die Vergütung der Pflichtverteidigerin zahlt zunächst die Staatskasse. Einen Vorschuss darf die Pflichtverteidigerin von Ihnen nicht verlangen (§ 52 Abs. 1 RVG). Wer am Ende die Kosten trägt, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.
Wer verurteilt wird, trägt die Kosten des Verfahrens (§ 465 Abs. 1 StPO). Dazu gehört auch die Vergütung, die die Staatskasse an die Pflichtverteidigerin gezahlt hat. Der Staat geht also nur in Vorleistung. Werden Sie nur wegen eines Teils der Vorwürfe verurteilt, werden die Kosten aufgeteilt (§§ 465 Abs. 2, 467 Abs. 1 StPO). Im Verfahren gegen Jugendliche kann das Gericht ganz davon absehen, Kosten aufzuerlegen (§ 74 JGG).
Werden Sie freigesprochen, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen (§ 467 Abs. 1 StPO). Für die Pflichtverteidigung zahlen Sie dann nichts. Ausnahmen gelten etwa, wenn Sie sich selbst wahrheitswidrig belastet haben (§ 467 Abs. 3 StPO). Bei einer Einstellung gegen eine Auflage, etwa eine Geldzahlung, erhalten Sie eigene Auslagen nicht erstattet (§ 467 Abs. 5 StPO). Hatten Sie zusätzlich eine Vergütung vereinbart, ersetzt die Staatskasse auch nach einem Freispruch nur die gesetzlichen Gebühren (§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO). Mehr dazu auf der Seite Kosten der Strafverteidigung.

Pflichtverteidigung ist keine Verteidigung zweiter Klasse. Eine Pflichtverteidigerin hat dieselben Rechte wie eine Wahlverteidigerin. Sie sieht die Akte ein, stellt Beweisanträge, besucht Sie in der Haft und vertritt allein Ihre Interessen, nicht die des Gerichts. Die Unterschiede liegen woanders:
Eine Wahlverteidigerin können Sie jederzeit beauftragen, auch wenn kein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt. Eine Pflichtverteidigerin wird nur in den gesetzlichen Fällen bestellt.
Die Pflichtverteidigerin erhält feste gesetzliche Beträge aus der Staatskasse. Sie liegen in der Regel unter den Gebühren einer Wahlverteidigerin, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Vergütungsvereinbarung abrechnet
Auch mit einer Pflichtverteidigerin kann eine Vergütung vereinbart werden, wenn Sie das freiwillig wollen. Zahlungen werden dann teilweise auf die Vergütung aus der Staatskasse angerechnet
Eine Wahlverteidigerin können Sie jederzeit wechseln. Eine Pflichtverteidigerin wechseln Sie nur unter den Voraussetzungen des § 143a StPO.
Die Bestellung kann aufgehoben werden, wenn kein Fall notwendiger Verteidigung mehr vorliegt, etwa nach einer Entlassung aus der Untersuchungshaft
Gut zu wissen
Steht Ihnen eine Pflichtverteidigung zu, müssen Sie also nicht nehmen, wen das Gericht aussucht. Sie benennen die Anwältin Ihres Vertrauens, und die Staatskasse geht in Vorleistung.

Besonders eilig ist die Benennung in Haftsachen. Soll ein Festgenommener dem Haftrichter vorgeführt werden, ist die Verteidigung von diesem Moment an vorgeschrieben (§§ 140 Abs. 1 Nr. 4, 141 Abs. 2 Nr. 1 StPO). Benennen muss der Beschuldigte selbst, meist gegenüber dem Haftrichter. Angehörige können uns vorab anrufen, damit er weiß, wen er nennen kann. Wie Vorführung, Haftgründe und Haftprüfung zusammenhängen, steht auf der Seite Festnahme und Untersuchungshaft.
Bei einem Vorwurf wegen Mordes oder Totschlags liegt immer ein Fall notwendiger Verteidigung vor. Beide Taten sind Verbrechen, und verhandelt wird vor dem Schwurgericht am Landgericht (§ 140 Abs. 1 Nr. 1, 2 StPO). In umfangreichen Verfahren kann das Gericht bis zu zwei weitere Pflichtverteidiger bestellen, damit das Verfahren zügig durchgeführt werden kann (§ 144 StPO). Auch bei diesen zusätzlichen Verteidigern dürfen Sie mitbestimmen. Mehr dazu beim Kapitalstrafrecht.
Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., Fachanwältin für Strafrecht, Kanzleisitz Aachen
Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., ist Fachanwältin für Strafrecht und ehemaliges Vorstandsmitglied der Strafverteidigervereinigung NRW e.V. Sie übernimmt Pflichtverteidigungen vor den Amts- und Landgerichten in Aachen und führt sie persönlich. Für Sie bedeutet das:
Gespräche finden in der Kanzlei in Aachen, in der JVA oder per Videokonferenz statt. Nach einer Vorladung hilft auch die Seite zur Vorladung als Beschuldigter. Um die Benennung abzustimmen, rufen Sie an oder schreiben Sie über die Seite Kontakt.

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Bestellt wird die Pflichtverteidigerin vom Gericht. Sie können dort Ihre Wunschverteidigerin benennen.
Aachen
Im Raum Aachen bestellen das Amtsgericht Aachen und das Landgericht Aachen. Die Kanzlei liegt wenige Minuten vom Justizzentrum entfernt.
Anwalt für Strafrecht in AachenWeitere Fragen, die in dieser Lage oft wichtig werden.
Antworten auf Fragen zur Bestellung, zum Wechsel und zu den Kosten der Pflichtverteidigung.
Ja. Das Gesetz verlangt nicht, dass die Verteidigerin am Ort des Gerichts ihre Kanzlei hat. Entscheidend ist, dass sie rechtzeitig zur Verfügung steht. Sonst kann das Gericht die Bestellung aus wichtigem Grund ablehnen (§ 142 Abs. 5 StPO). Die Kanzlei sitzt in Aachen und verteidigt in Aachen.
In der Regel ja. Die Staatskasse zahlt die Vergütung zunächst. Wer verurteilt wird, muss die Kosten des Verfahrens tragen, und dazu gehört auch diese Vergütung (§ 465 StPO). Die Beträge sind gesetzlich festgelegt und liegen meist unter den Gebühren einer Wahlverteidigung.
Die Staatskasse. Bei einem Freispruch fallen die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen dem Staat zur Last (§ 467 Abs. 1 StPO). Für die Pflichtverteidigung zahlen Sie dann nichts.
Ja, wenn ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt und Ihnen der Vorwurf eröffnet wurde. Den Antrag stellen Sie bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Entschieden werden muss unverzüglich, spätestens vor Ihrer nächsten Vernehmung (§§ 141 Abs. 1, 142 Abs. 1 StPO).
Wurde Ihre Wunschverteidigerin übergangen oder hatten Sie für die Auswahl nur wenig Zeit, können Sie innerhalb von drei Wochen nach der Bestellung eine andere Verteidigerin benennen (§ 143a Abs. 2 Nr. 1 StPO). Rufen Sie uns rechtzeitig an, damit der Antrag innerhalb der Frist gestellt wird.
Nein. Pflicht- und Wahlverteidigerin haben im Verfahren dieselben Rechte. Der Unterschied liegt in der Bestellung durch das Gericht und in der Vergütung. Weil Sie die Person selbst benennen dürfen, können Sie auch für die Pflichtverteidigung eine Anwältin wählen, der Sie vertrauen.
Ein erstes Gespräch klärt, wo Sie stehen und was als Nächstes zu tun ist.
0163 8461632