Karolin Hagemann de Grzymala telefoniert frühmorgens auf dem Weg zu einer Durchsuchung

Handy entsperren per Fingerabdruck

BGH, Beschluss vom 13. März 2025, 2 StR 232/24

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Bei einer Durchsuchung darf die Polizei den Finger eines Beschuldigten notfalls mit Zwang auf das Handy legen, um es zu entsperren. Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., Fachanwältin für Strafrecht, ordnet ein, was das für Sie bedeutet.

Ihr Finger darf zum Schlüssel werden.Ihre PIN bleibt Ihr Geheimnis.

Eine PIN oder ein Passwort müssen Sie als Beschuldigter nicht nennen.

Viele Smartphones lassen sich mit einem Finger entsperren. Genau darauf zielte die Polizei in einem Verfahren: Weil der Beschuldigte sein Handy nicht freiwillig öffnete, legten die Beamten seinen Finger auf den Sensor. Der Bundesgerichtshof hält das für zulässig. Die Entscheidung ist umstritten, und sie betrifft jede Durchsuchung, bei der Handys gesucht werden.

Was der Bundesgerichtshof entschieden hat

Der 2. Strafsenat stützt die Maßnahme auf § 81b Abs. 1 StPO, die Vorschrift über Fingerabdrücke und Lichtbilder, in Verbindung mit den Regeln über die Beschlagnahme (§§ 94 ff. StPO). Das Auflegen des Fingers sei eine ähnliche Maßnahme wie das Abnehmen eines Fingerabdrucks.

§§ 102, 105 StPO

Richterlicher Beschluss

Gedeckt ist die Maßnahme jedenfalls dann, wenn ein Richter die Durchsuchung angeordnet hat und sie gerade auch dem Auffinden von Handys dient.

Verhältnismäßigkeit

Der Zugriff auf die Daten ist ein schwerer Eingriff. Er muss im Einzelfall verhältnismäßig sein.

§ 110 StPO

Nur das Entsperren

Erlaubt ist der Vorgang des Entsperrens selbst. Was danach mit den Daten geschieht, richtet sich nach den Regeln über Durchsicht und Beschlagnahme.

Privates schützen

Die Ermittler müssen darauf achten, Informationen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich möglichst nicht zu erfassen.

Gut zu wissen

Die Selbstbelastungsfreiheit sieht der Senat nicht verletzt. Der Beschuldigte muss nichts tun, er muss nur etwas dulden, ähnlich wie bei einer Blutprobe oder einem Fingerabdruck.

Was Sie weiterhin nicht müssen

Das Urteil ändert nichts daran, dass Sie an Ihrer eigenen Überführung nicht aktiv mitwirken müssen. Der Unterschied ist klein, aber entscheidend: Ihren Finger kann man führen, Ihr Wissen nicht.

Keine PIN, kein Passwort

Als Beschuldigter müssen Sie weder eine PIN noch ein Passwort oder ein Entsperrmuster nennen.

§ 136 StPO

Keine Aussage

Sie dürfen zur Sache schweigen, auch während der Durchsuchung.

Keine Zustimmung

Erklären Sie ruhig, dass Sie mit der Maßnahme nicht einverstanden sind, und lassen Sie das ins Protokoll aufnehmen.

Nicht wehren, aber widersprechen

Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand. Das kann ein eigenes Strafverfahren nach sich ziehen. Ihr Widerspruch im Protokoll genügt, damit die Verteidigung die Maßnahme später gerichtlich prüfen lassen kann.

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Warum die Entscheidung umstritten ist

§ 81b StPO stammt im Kern aus dem Jahr 1933. Der Senat räumt selbst ein, dass der Gesetzgeber an Smartphones nicht gedacht hat. Kritiker halten das Entsperren deshalb nicht für eine „ähnliche Maßnahme“ im Sinne der Vorschrift und fordern eine eigene gesetzliche Grundlage. Offen bleibt auch, wie Gerichte mit Gesichtserkennung umgehen. Über diesen Fall hat der Bundesgerichtshof nicht ausdrücklich entschieden.

Karolin Hagemann de Grzymala mit einer Kollegin auf dem Kanzleiflur

So gehen wir nach einer Durchsuchung vor

  1. 01

    Beschluss prüfen

    Wir lesen, ob der Durchsuchungsbeschluss Handys und Datenträger ausdrücklich erfasst und ob er hinreichend bestimmt ist.

  2. 02

    Datenzugriff begrenzen

    Wir verlangen, dass nur Daten mit Bezug zum Vorwurf ausgewertet werden, und widersprechen der Sicherstellung des ganzen Geräts, wo eine Kopie genügt.

  3. 03

    Gericht anrufen

    Gegen die Sicherstellung beantragen wir eine gerichtliche Entscheidung und legen, wo es nötig ist, Beschwerde ein.

  4. 04

    Verwertung prüfen

    Ob die Daten in einer Hauptverhandlung verwertet werden dürfen, klären wir anhand der Akte und der genauen Umstände des Entsperrens.

Gut zu wissen

Wie eine Durchsuchung abläuft und welche Rechte Sie an der Tür haben, steht auf der Seite Hausdurchsuchung: Was tun? Was im Raum Aachen gilt, lesen Sie unter Hausdurchsuchung in Aachen. Geht es um Vorwürfe aus dem Netz, hilft die Seite Cybercrime.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zu Handy entsperren.

PINMuss ich der Polizei meine PIN nennen?

Nein. Als Beschuldigter müssen Sie an Ihrer Überführung nicht aktiv mitwirken. Eine PIN, ein Passwort oder ein Entsperrmuster müssen Sie nicht verraten.

BeschlussDarf die Polizei auch ohne Durchsuchungsbeschluss meinen Finger auflegen?

Der Bundesgerichtshof hat die Maßnahme jedenfalls dann gebilligt, wenn ein Richter die Durchsuchung angeordnet hat und sie auch dem Auffinden von Handys dient. Andere Fälle hat er nicht entschieden. Lassen Sie die Umstände von Ihrer Verteidigung prüfen.

DanachWas kann ich tun, wenn mein Handy so entsperrt wurde?

Lassen Sie Ihren Widerspruch protokollieren und rufen Sie an. Die Verteidigung prüft den Beschluss, beantragt eine gerichtliche Entscheidung über die Sicherstellung und klärt, ob die Daten verwertet werden dürfen.

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Ein erstes Gespräch klärt, wo Sie stehen und was als Nächstes zu tun ist.

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